Was kann man gegen eine Person tun die das Leben einer anderen Person bestimmen will ?

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SM
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Was kann man gegen eine Person tun die das Leben einer anderen Person bestimmen will ?

Beitrag von SM » 16.07.2025, 00:30

Ich würde gerne wissen, was man gegen eine Person machen kann, die sich ständig in das Leben von einer anderen Person einmischt.(Verwandte). Das geht so weit, dass die Person auch amtliche Entscheidungen bestimmt, Krankenhauseinweisungen ohne Einwilligung der betroffenen Person vornimmt, Termine ausmacht ohne die betroffene Person vorher zu fragen usw. Durch falsche Entscheidungen wird die betroffene Person immer wieder
regelrecht geschädigt. An wen kann man sich da wenden ? Ich wurde letztens von der betroffenen Person
gefragt., was sie dagegen tun kann und bzw. ob es ein Musterformular gibt, mit dem man sich direkt ans örtliche Gericht wenden kann. Das ist schon weit mehr als Stalking ! Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen.
Danke ebenfalls ! 👍



alles2
Beiträge: 4093
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Was kann man gegen eine Person tun die das Leben einer anderen Person bestimmen will ?

Beitrag von alles2 » 16.07.2025, 00:45

Kommt mir sehr bekannt vor:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26765
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SM
Beiträge: 2
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Re: Was kann man gegen eine Person tun die das Leben einer anderen Person bestimmen will ?

Beitrag von SM » 16.07.2025, 06:51

@alles2

Danke für den Link !

Gibt es auch Musterschreiben für so einen
Fall ?

alles2
Beiträge: 4093
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Was kann man gegen eine Person tun die das Leben einer anderen Person bestimmen will ?

Beitrag von alles2 » 16.07.2025, 10:55

Das mit einem Musterschreiben ist immer so eine Sache, da diese meist für häufig auftretende Fälle generiert werden. Aber Du kannst Dich an dem orientieren:

https://wien.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/wohnen/miete/Besitzstoerung.html

Es spricht für sich selbst, dass jede Situation auf den Einzelfall bezogen ist, weshalb die Vorlage entsprechend anzupassen wäre. Als rechtliche Grundlage für das Aufforderungsschreiben könnte die § 1328a Abs.1 ABGB herangezogen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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