Hallo zusammen,
ein Ausländer mit Wohnsitz in Dubai hat Leistungen einer Firma in Wien bezogen, Rechnungsadresse war Dubai. Er hat auch eine GmbH in Wien, in welcher er Geschäftsführer ist. Er hat aber keinen Wohnsitz in A. Kann ich die nicht bezahlte Rechnung über seine GmbH einklagen? Kann ich ihn als Geschäftsführer seiner Firma klagen, obwohl die bezogene Leistung (Aufenthaltsgenehmigung) sich auf ihn als Privatperson bezog?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße K
Mahnklage gegen Geschäftsführer
Re: Mahnklage gegen Geschäftsführer
Kann es sein, dass das Zustandekommen der GmbH auf die "Aufenthaltsbewilligung – Selbständiger" entsprechend § 60 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) iVm § 14 GewO (Gewerbeordnung) zurückzuführen ist?
Mir persönlich würde nichts einfallen, dass über unsere Gerichte was ginge. Ergänzend sei daher noch auf folgenden Thread verwiesen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25429
Mir persönlich würde nichts einfallen, dass über unsere Gerichte was ginge. Ergänzend sei daher noch auf folgenden Thread verwiesen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25429
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Mahnklage gegen Geschäftsführer
Vielen Dank!
Beste Grüße
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