Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n

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Emily10
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Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n

Beitrag von Emily10 » 16.04.2025, 21:09

an alles2: Gesetzliche Vertretung wird nicht entschädigt,wenn ich mich jetzt noch richtig erinnere, kann man bei der gerichtlichen einen Aufwand verlangen,aber das zahlt die betreute Person-und das lag mir fern, meinem Onkel das Geld wegzunehmen. Ich war nur der Meinung,wenn jemand vom Gericht beauftragt wird,bekommt der auch "Gehalt" dafür, und ich würde aber dieses Geld dem Gericht ersparen.
Conclusio:Es ist ihnen egal.....



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"

Beitrag von alles2 » 16.04.2025, 22:15

Darum sprach ich nicht von einer Regelentschädigung, sondern lediglich von einem Aufwandsersatz. Und nein, auch die gerichtliche Vertretung kann leer ausgehen, wenn die vertretene Person über kein Einkommen oder Vermögen verfügt bzw. die Zahlung ihren notwendigen Unterhalt beeinträchtigen würde (§ 137 Abs.2 AußStrG). Ich kenne genug Fälle, wonach das Gericht dem VertretungsNetz oder einer Anwaltskanzlei keine jährliche Entschädigung zuerkannt hat...auch dank meiner Hilfe ;-)

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