Bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss

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Bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss

Beitrag von den » 25.02.2025, 21:45

In meiner Wohnanlage gibt es eine Betriebsfläche im Erdgeschoss. Diese Betriebsfläche hat mehrere Türen, wobei eine dieser Türen direkt auf die Garagenausfahrt führt (ursprünglich war diese als Notausgang für das Lokal angesehen). Nun nutzen die Mieter der Betriebsfläche diese Tür als Hauptein- und ausgang, wodurch es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt, da die Garagenausfahrt sehr unübersichtlich ist für Autofahrer und im Speziellen Kinder die Betriebsfläche über diese Tür betreten und verlassen.
Wir wollen nun als Eigentümer diese Tür schließen lassen. Ist es möglich, durch eine einfache Mehrheit einen Beschluss zu erzielen, damit diese Tür nicht mehr verwendet werden darf (die Betriebsfläche hätte regulär noch weitere Türen) oder benötigen wir hier eine eindeutige Mehrzeit (der Eigentümer wird dem selbstverständlich nicht zustimmen)?
Ist das juristisch möglich oder eher gefährlich, da uns der betroffene Eigentümer der Betriebsfläche auf Schadenersatz klagen kann, weil er Einnahmen verliert?



alles2
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Re: Bauliche Veränderung durch Mehrheitsbeschluss

Beitrag von alles2 » 26.02.2025, 13:01

In der Form kenne ich es nicht. Es wäre die Beschaffenheit des Objektes zu klären und ob allenfalls nach wie vor ein Fluchtweg betroffen wäre. Man könnte sich an das Bezirksgericht wenden, ob so ein Beschluss überhaupt möglich wäre und von Erfolg gekrönt sein kann. Womöglich würde ein technisches Gutachten herangezogen werden und es wäre dann zu überlegen, ob das Vorhaben in Form eines Unterlassungsanspruchs/-klage gegenüber dem Mieter durchsetzbar wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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