Jusline at
.@alles
Danke für die ausführliche Auskunft.
Dann sollte man am besten einen Erwachsenenvertreter
mit sofortiger Wirkung beim Gericht bestellen ?
Oder soll man besser den Rekurstermin aufschieben?
Der Beschluss wurde erst am Samstag der betroffenen
Person übergeben. Das bedeutet, dass die Zeit drängt
Als Mitglied der Arbeiterkammer wird man juristisch
auch vor Gericht vertreten, wurde mir mitgeteilt.
Die AK hat zudem alle Unterlagen und hat bezüglich
Pflegegeld der Person geholfen.
Es hat sich dubioserweise die PVA mit einem eigenen Gutachtertermin gemeldet.
Zudem muss man den Sachverständigen vom Gericht bezahlen. Außer man stellt einen Antrag auf Verfahrenshilfe. Aber es wurde kein Formular übermittelt,
der Drucker ist schon lange defekt und das alles ist
zeitlich nicht zu bewerkstelligen.
Daher meine dringende Frage:
Was ist der aktuell beste Weg , um das Ganze zu verschieben oder vielleicht gleich abzubrechen, weil eben
Unklarheiten bestehen. Gerade wegen der Angabe einer Untersuchung bezüglich einer Psychischen Erkrankung der betroffenen Person, von der nie die Rede war und
es auch keinerlei Befunde darüber gibt.
Daher ist das Schreiben inklusive Beschluss mit Vorsicht zu genießen und müsste eigentlich davor von einem
Rechtsanwalt oder der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer analysiert werden. Nicht dass man hier
ein falsches Spiel spielt. Daa Thema Befangenheit spielt
hier auch eine entsprechende Rolle. Die betroffene Person wurde vor 17 Jahren in einem Beschluss des Oberlandesgerichts namentlich mit Adressangaben als Pensionist angeführt. Nur das entsprach nicht der Wahrheit. Er stand die ganze Zeit dem AMS usw. zur Verfügung. Sollte man das auch erwähnen bezüglich Befangenheit gegenüber dem Gericht ?
Die Person hat sehr viel mitgemacht in den letzen 25 Jahren. Es gab viele Widersprüche, die noch nie von einer
rechtlich seriösen und objektiven Stelle betrachtet wurden
Wichtig ist jetzt eine sehr rasche Losung, da der Rekurs bis Ende der Woche persönlich abgegeben werden muss.
Auch das kann die Person nicht, da sie zurzeit nicht mobil ist und wenn ein Rekurs nicht über Fax oder Mail eingereicht werden kann und ihm zudem keine
Formulare übermittelt wurden, er ohnehin Hilfe braucht,.da
man auch wissen muss, was man in diesen Rekurs hineinschreiben muss. Es sollten ja ihm geholfen werden
und nicht umgekehrt. Daher ist eben eine rasche und fur ihn gute Lösung sehr wichtig .Ich hoffe auf eine positive Losung hier im Forum.
Es hätte eigentlich sofort ein Erwachsenenvertreter zum Einsatz gebracht werden müssen.
Würde eigentlich ein Krankenhausaufenthalt dieses Prozedere automatisch aufhalten ? Die Person war vor
einigen Wochen im Krankenhaus, kam aber mit den gleichen Schmerzen wieder zurück
Er wurde nicht richtig behandelt, die Beschwerdestelle des Krankenhauses
dahingehend informiert. Er lag 2 Wochen auf der falschen Abteilung. Das teilte nan ihm mit. Einfach nur skandalös.
Bitte um rasche Hilfe ! Danke


