Lärmstörung
Lärmstörung
Habe schon seit langem mit einem Nachbarn Stress. Ganztägig lange Musik. Hat sich leicht gebessert jetzt hört man zwar im Gang nichts. Aber in meinem Schlaf/ Wohnzimmer den Bass und die Musik. Muss ich die Beamten wenn ich sie Anrufe in meine Wohnung lassen, weil man draußen nichts hört?
Re: Lärmstörung
Bei einer beabsichtigten Ruhestörungsanzeige ist grundsätzlich folgendermaßen vorzugehen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html
Wird eine Funkstreife vorgeschickt, kann eine Gefahrenerforschung vorgenommen werden. Erkennt sie eine Gefahr im Verzug, darf sie entsprechend § 39 Abs.1 SPG (Sicherheitspolizei) auch ohne Deine Erlaubnis die Wohnung betreten; ansonsten nicht!
Allerdings wird die Polizei den Sachverhalt schwer aufnehmen können, wenn sie sich vor Ort kein Bild von der Lärmbelästigung machen darf.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html
Wird eine Funkstreife vorgeschickt, kann eine Gefahrenerforschung vorgenommen werden. Erkennt sie eine Gefahr im Verzug, darf sie entsprechend § 39 Abs.1 SPG (Sicherheitspolizei) auch ohne Deine Erlaubnis die Wohnung betreten; ansonsten nicht!
Allerdings wird die Polizei den Sachverhalt schwer aufnehmen können, wenn sie sich vor Ort kein Bild von der Lärmbelästigung machen darf.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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