Kurz: Wohnungsinserat eines Immobilienmaklers. Bei der Besichtigung teilt der Makler mit, dass der Besitzer nun 20% mehr will und ich neue Unterlagen bekomme.
Ist das ok? Ist ein öffentliches Angebot eines Makler kein bindendes Angebot?
Wohnungskauf - Makler erhöht Preis bei Besichtigung
Re: Wohnungskauf - Makler erhöht Preis bei Besichtigung
Nein, die Annonce etc ist kein Angebot im jur. Sinn, sondern nur eine Einladung an Interessenten, ein Angebot zu legen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Wohnungskauf - Makler erhöht Preis bei Besichtigung
Danke für Ihre Antwort.
Re: Wohnungskauf - Makler erhöht Preis bei Besichtigung
Lang: Man könnte erst bei einer rechtsverbindlichen Vertragserklärung etwas unternehmen, so wie es beispielsweise hier der Fall ist:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16943#p40502
Es könnte sich im Inserat um eine bewusst fälschliche Angabe handeln, um Interessenten anzulocken. Das wäre nicht im Sinne des § 3 Abs.1 MaklerG (Makergesetz) und unseriös. Sollte dabei ein Schaden durch die Aufwendungen enstanden sein, weil die Wohnung sonst nicht zur Debatte gestanden wäre, und hat man die Nerven dafür, könnte Schadensersatz angemeldet werden (§ 3 Abs.4 MaklerG). Vorher würde ich allerdings klären, seit wann er von dem erhöhten Verkaufspreis wusste und warum das nicht schon vor der Besichtigung angeschrieben oder kommuniziert worden ist. Möchte man sich einen Spaß erlauben, könnte ein Bekannter zur Besichtigung dieses oder - besser noch - eines anderen Objektes vorgeschickt werden. So ließe sich herausfinden, ob es sich um ein typisches und standeswidriges Gebaren des Immobilienmaklers handelt. Wenn dann jeder Schadensersatzansprüche geltend macht, dies vielleicht in der Bewertung des Unternehmens erwähnt oder es der Maklerinnung der WKO bzw. dessen Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder meldet, könnte es ein Umdenken in seinem Verhalten bewirken, welches nicht den besonderen Standesregeln für Immobilienmakler entsprechen könnte (§ 2 Immobilienmaklerverordnung). Mehr dazu auch dort:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17239#p41372
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=16943#p40502
Es könnte sich im Inserat um eine bewusst fälschliche Angabe handeln, um Interessenten anzulocken. Das wäre nicht im Sinne des § 3 Abs.1 MaklerG (Makergesetz) und unseriös. Sollte dabei ein Schaden durch die Aufwendungen enstanden sein, weil die Wohnung sonst nicht zur Debatte gestanden wäre, und hat man die Nerven dafür, könnte Schadensersatz angemeldet werden (§ 3 Abs.4 MaklerG). Vorher würde ich allerdings klären, seit wann er von dem erhöhten Verkaufspreis wusste und warum das nicht schon vor der Besichtigung angeschrieben oder kommuniziert worden ist. Möchte man sich einen Spaß erlauben, könnte ein Bekannter zur Besichtigung dieses oder - besser noch - eines anderen Objektes vorgeschickt werden. So ließe sich herausfinden, ob es sich um ein typisches und standeswidriges Gebaren des Immobilienmaklers handelt. Wenn dann jeder Schadensersatzansprüche geltend macht, dies vielleicht in der Bewertung des Unternehmens erwähnt oder es der Maklerinnung der WKO bzw. dessen Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder meldet, könnte es ein Umdenken in seinem Verhalten bewirken, welches nicht den besonderen Standesregeln für Immobilienmakler entsprechen könnte (§ 2 Immobilienmaklerverordnung). Mehr dazu auch dort:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17239#p41372
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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