Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

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MiLuk
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Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von MiLuk » 21.01.2025, 21:43

Liebe Forumsmitglieder,

meine Freundin und ich haben uns gemeinsam ein Auto gekauft.
Dieses wurde auf mich angemeldet.
Wir möchten sie in Bezug auf Nutzungsrecht und rechtliche Absicherung "nach außen" möglichst stark absichern.
Wir haben per Nutzungsvereinbarung festgehalten, dass sie und ich die gleichen Nutzungsrechte auf den Wagen habe (50:50), und dass bei Veräußerung der Verkaufsbetrag eben auch 50:50 aufgeteilt wird.
1. Wie können wir diesen Vertrag zwischen uns beiden mehr Rechtskraft geben? Kann man dies beglaubigen lassen, oder durch einen Rechtsanwalt unterschreiben lassen oder etwas in der Art?
2. Gibt es eine Möglichkeit sie "nach außen" abzusichern, wenn sie das Auto fährt? Beispiel bei Polizeikontrolle oder Grenzübergang oder gegenüber der Versicherung. Wenn die Beamten/Versicherung fragen, wieso sie einen "fremden" Wagen fährt. Wie kann man sie hier möglichst stark absichern?

Ich wäre sehr dankbar über eure Antworten.

LG



techhands2
Beiträge: 14
Registriert: 05.12.2024, 09:50

Re: Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von techhands2 » 21.01.2025, 22:49

Ihr habt das sehr gut durchdacht! Um eure Vereinbarung rechtlich noch sicherer zu machen, würde ich auf jeden Fall empfehlen, den Vertrag von einem Notar beglaubigen zu lassen. Damit habt ihr im Ernstfall einen wasserdichten Nachweis.

Was die Nutzung durch deine Freundin betrifft: Eine Benützungsbewilligung ist eine einfache Lösung, die in den meisten Fällen ausreicht, z. B. bei Kontrollen. Vergesst aber nicht, sie bei der Versicherung als regelmäßige Lenkerin einzutragen – das ist wichtig, falls mal ein Schadensfall eintritt. So seid ihr beide optimal abgesichert! 😊

alles2
Beiträge: 3840
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von alles2 » 21.01.2025, 23:38

Den ganzen Schnickschnack braucht es doch erst gar nicht, wenn beide den Nachweis über das Eigentum erbringen können (z.B. sie stehen im Kaufvertrag) und auf die Möglichkeit einer Zulassungsbesitzergemeinschaft zurückgegriffen werden würde. Dabei wird ein Fahrzeug auf mehrere Personen gleichzeitig zugelassen und alle stehen in der Zulassungsbescheinigung. Das Thema hatten wir erst hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=27761

Der Vorteil ist auch, dass der andere das Fahrzeug auch dann benutzen darf, wenn einer verstirbt. Landläufig ist nämlich nicht bekannt, dass das Auto eines Verstorbenen erst dann wieder verwendet werden darf, sobald die neuen Eigentumsverhältnisse geklärt sind.

Irrelevant dabei ist, auf welche einzelne Person dann die Haftpflichtversicherung läuft. Nur sie bekäme dann bei einer Verwaltungsübertretung die behördlichen Schreiben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MiLuk
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Re: Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von MiLuk » 22.01.2025, 11:09

Lieber Allex2,

das war auch unsere erste Idee, doch leider lebt sie in Niederösterreich und ich in Wien und in diesem Fall ist eine Zulassungsbesitzergemeinschaft nicht möglich :S Ich habe da sowohl bei der Versicherung. als auch bei der KFZ Zulassungsstelle gefragt und dies geht nicht.

Also Fazit: Nutzungsvertrag mit Beglaubigung durch Notar.
Der Versicherer hat mir empfohlen eine Unfallversicherung abzuschließen, da diese unabhängig vom Fahrzeuglenker greift.

Ich finde aber Ihren Ansatz @techhands2 auch sehr interessant, sie als regelmäßige Lenkerin eintragen zu lassen.
Darüber werde ich mich informieren.

Liebe Grüße

alles2
Beiträge: 3840
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Re: Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von alles2 » 22.01.2025, 11:17

Alles klar, diese Information lag uns nicht vor, denn dafür bräuchtet ihr in der Tat den Hauptwohnsitz im selben Zulassungsbezirk.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von MG » 22.01.2025, 12:51

Eine Beglaubigung der Unterschriften erzeugt in diesem Fall keine weiteren Wirkungen als jene, die Identität der unterfertigten Personen zu bestätigen.

Man kann dies - so vorhanden - auch durch elektronische Unterschrift (Bürgerkarte etc.) erreichen, oder aber zB (klingt komisch, ist aber so...) durch einen Daumenabdruck.

Das "Eintragen" eines weiteren Fahrers bei der HP-Versicherung ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Personen, die über ausreichende Fahrerlaubnis verfügen (Führerschein), dürfen das Fahrzeug auch mit Zustimmung des Halters fahren, ohne dass dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt wäre.

Handlungsbedarf bestünde uU dann, wenn zB für bestimmte Personengruppen Versicherungsrabatte gewährt worden wären (zB Mindestalter) und dann Personen, die nicht zu der Gruppe gehörten (zB unter dem Mindestalter), das Fahrzeug lenkten, oder aber ausdrücklich eine Benützung nur durch eine bestimmte Person vereinbart worden wäre.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Stärkung Rechtskraft eines PKW Nutzungsvertrags

Beitrag von alles2 » 22.01.2025, 17:11

Danke für den Kommentar zur Beglaubigung! Dachte mir das auch, war mir allerdings nicht sicher, weshalb ich mich dazu nicht weiter äußern wollte. Auch bei Partnerschaftsverträgen wird der Gang zum Notar oder Rechtsanwalt empfohlen, wobei es da mehr um die inhaltliche Verfassung geht, damit möglichst sämtliche Umstände berücksichtigt werden.

Es gibt Polizzen, wo man möchte wissen möchte, ob auch andere Personen das Fahrzeug benutzen werden und wie alt sie sind. Wenn es sonst niemanden gibt, könnte es sich positiv auf die Prämie auswirken. Ansonsten gelten für alle Mitbenutzer dieselben Rechte und Pflichten wie für den Zulassungsbesitzer. Daher würde ich auch meinen, dass die Erwähnung eines Partners in der Haftpflichtversicherung keinerlei Aussagekraft hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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