Übernahme Eigentumswohnung Hälfte

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Scar
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Übernahme Eigentumswohnung Hälfte

Beitrag von Scar » 20.01.2025, 18:29

Hallo,

Ich hätte eine Frage zur Übernahme einer Eigentumswohnungshälfte.

Meine Lebensgefährtin besitzt eine Eigentumswohnung und ich möchte die Hälfte übernehmen, dafür würde ich den Kaufpreis für die Hälfte sofort abbezahlen da dies eine Menge Kosten sparen würde.

Ich habe jetzt von mehreren Möglichkeiten gelesen wie mit Kaufvertrag, Eigentümerpartnerschaft, Pfandvertag, eingetragene Parnterschaft, etc.

Was wäre für uns die günstigste Möglichkeit das ganze abzuwickeln? Die klassische Variante über Kaufvertrag, Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, etc. möchten wir uns möglichst sparen, da dies mehrere tausend Euro Extra bebeuten würde.

Bei der Eigentümerpartnerschaft kann ein Partner die Hälfte der Wohnung übernehmen und es fällt nur die Grundbuchänderung an soweit ich das verstanden habe?

Würde sich das ganze von selbst erledigen wenn wir eine eingetragene Partnerschaft haben auch wenn sie die Wohnung vorher gekauft hat?

Da wir uns hier nicht wirklich auskennen wären wir für Tipps wie wir das am besten regeln können. Uns ist vor allem wichtig dass jeder im Falle einer Trennung oder Ablebens seinen Teil wieder bekommt.

Vielen dank im vorraus!

Liebe Grüße



MG
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Re: Übernahme Eigentumswohnung Hälfte

Beitrag von MG » 20.01.2025, 21:00

Für jede Änderung der Eigentumsverhältnisse, die auch im Grundbuch durchgeführt werden soll, benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag, bei dem die Unterschriften notariell oder durch den Beglaubigungsbeamten am Gericht beglaubigt werden.

Je nachdem, ob und in welcher Höhe eine Gegenleistung für die Übertragung des Hälfteanteils erfolgt, liegt ein Schenkungs- oder Kaufvertrag, allenfalls ein Vertrag über eine gemischte Schenkung vor.

Neben den Kosten für die Erstellung des entsprechenden Vertrags durch RA oder Notar sowie die Durchführung der Eigentumsübertragung im Grundbuch, fallen Grunderwerbsteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr an. Allenfalls können begünstigte Steuersätze ("Stufentarif") für die Grunderwerbsteuer zur Anwendung kommen und bei der Eintragungsgebühr wäre zu prüfen, ob diese im Sinne des aktuellen § 25a GGG überhaupt entfallen könnte.

Da Sie auch noch weitere Regelungen wünschen (Regelungen für den Fall einer Trennung oder für den Fall des Todes) können da auch noch weitere Kosten anlaufen, etwa für Partnerschaftsverträge oder letztwillige Verfügungen.

Zur konkreten Kalkulation wird man den Wert der Wohnung benötigen und darüber hinaus noch ein paar persönliche Details (Lebensgemeinschaft? gemeinsamer Wohnsitz? usw.).

Ihre Ausführungen über die Eigentümerpartnerschaft etc. sind nicht richtig.

Auch wenn Sie heirateten oder sich verpartnerten, würde sich an den Eigentumsverhältnissen nichts "automatisch" ändern.

Eine Beratung durch RA oder Notar ist Ihnen dringend zu empfehlen, aber achten Sie darauf, dass im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wird, dass die Erstberatung kostenlos erfolgt, um da nicht in eine Kostenfalls zu tappen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Übernahme Eigentumswohnung Hälfte

Beitrag von alles2 » 20.01.2025, 21:37

Ergänzende Informationen gibt es mitunter hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24534

Mehr hinsichtlich der Gebühren dort:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25253
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Scar
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Re: Übernahme Eigentumswohnung Hälfte

Beitrag von Scar » 21.01.2025, 06:36

Vielen dank für die Antworten.

Also ist tatsächlich die normale Abwicklung mittels Kaufvertrag die beste Option.

Grob überschlagen würden hier allerdings rund 8000€ Nebenkosten (Kaufvertrag, Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung) entstehen, selbst bei einer Befreiung von der Eintragungsgebühr wären nich etwa 6500€ zu rechnen.

Somit ist das ganze für uns wieder vom Tisch, und wir sind wahrscheinlich besser beraten das Geld anzulegen, da auch, wenn ein passendes Objekt zum Kauf angeboten ein Umzug in ein Haus zur Debatte stehen würde.

Nach einer kostenlosen Erstberatung in der Nähe hätte ich gesucht, leider wird diese nirgends angeboten.

alles2
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Re: Übernahme Eigentumswohnung Hälfte

Beitrag von alles2 » 21.01.2025, 09:35

Weiß nicht, ob Du wirklich so abgelegen wohnst oder es zu meiner Verwunderung wirklich so wenige Anwälte und Notare gibt. Daher zunächst einmal eine Übersicht, wo man kostenlose Rechtsauskünfte bekommen kann:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/buergerservice_rechtsauskuenfte/Seite.980300.html

Bei Dir kämen die Punkte "Rechtsanwaltskammern" und "Notariatskammer" in Frage. Bei dem Notariat steht, dass die erste Auskunft kostenlos sein soll. Bei den Rechtsanwälten klickst Du auf den Link bei "Erste Anwaltliche Auskunft", in dem aufpoppenden Fenster ganz unten das Bundesland auswählen, auf den Link "Deiner" Kammer klicken und dort ganz oben sollte im Bereich "(Bürger-)Service" ein Eintrag wie "Kostenlose Erstberatung" oder "Erste Anwaltliche Auskunft" zu finden sein.
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