Bei einer Garage stellte ich fest, dass die Wurzeln eines Baumes, von unserem Grundstück oder des Nachbarn Grundstückes, bei meinem Garagenboden die Fliesen gesprengt haben. Ich sehe dies anhand einer Bodenfliese, welche von unten die Fliese "aufgebogen" und gesprengt hat. Ich informierte schon vor Jahren die Hausverwaltung, dass diese Gefahr in Zukunft bestehen wird, da die Bäume von unserem Grundstück bzw. die des Nachbarn zu einem Problem werden könnten und habe in dem Schreiben die Hausverwaltung ersucht, um größeren Schaden abzuwenden, die Entfernung unsere Bäume und des Nachbarn zu veranlassen bzw. den Nachbarn darauf hinzuweisen das er die Bäume entfernt. Dies ist anscheinend nicht geschehen, jedenfalls habe keine Antwort von unserer Hausverwaltung erhalten.
Jetzt ist dieser Fall eingetreten, dass mir ein Schaden entstanden ist.
Meine Frage wäre nun, welche Möglichkeiten habe ich um diesen Schaden repariert zu bekommen?
Meiner Meinung ist die Hausverwaltung diejenige, die Haftbar ist, da diese auf Warnungen nicht reagiert hat.
Baumwurzeln beschädigen Garagenboden
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Re: Baumwurzeln beschädigen Garagenboden
Es wäre mit dem noch zu klärenden Baumeigentümer nach § 422 Abs.2 ABGB lösen:
So selbstverständlich wird es nicht, der Hausverwaltung etwas anzuhängen zu können. Auch bei Dir dürfte es sich mehr um eine Befürchtung als das leichte Erkennen der hinüberwachsende(n) Wurzel(n) und somit der unmittelbar drohenden Gefahr handeln. Freilich wäre jetzt deren Stellungnahme interessant, ob man sich auf Deine Meldung hin zumindest ein Bild der Lage verschafft hatte und warum in weiterer Folge nichts unternommen worden sein dürfte (z.B. Begutachtung und Grabung durch Statiker). Genauso wenig, wie die Hausverwaltung den Schaden hätte absehen können, kannst Du vermutlich den Nachweis für eine bestehende Beseitigungspflicht der eindringenden Wurzeln erbringen. Bei einer schuldhaften Verstoß bzw. Gefahr im Verzug durch Unterlassung könnte man Schadensersatzansprüche geltend machen. Hat man eine Schädigung nicht für wahrscheinlich gehalten, kann davon nicht mehr ausgegangen werden.
Ist eben das ewige Leid! Ebenso, wenn Nachbarn von jedem hohen Baum bei starken Stürmen eine ausgehende Gefahr lediglich für möglich halten. Das würde schon zu weit führen, wenn man deshalb jeden Baum fällen müsste, um potentielle Schäden abzuwenden. Auch wenn woanders Wurzeln an der Oberfläche erkennbar wären, kann daraus noch nicht geschlossen werden, dass es einen selbst trifft. Daher sollte die Gefährdung zum Zeitpunkt der Meldung an die Verwaltung schon konkret gewesen sein, um in weiterer Folge daraus etwas gewinnen zu können. Verzwickt würde es werden, sobald der Vorwurf in die umgekehrte Richtung käme, warum nicht leicht und einfach das Selbsthilferecht ausgeübt wurde.
Ganz davon abgesehen können sehr wohl Schadenersatzansprüche gegenüber dem Baumeigentümer gestellt werden!
Für die Beseitigung durch Ausübung des Selbsthilferechts gilt § 422 Abs.1 ABGB unter Berücksichtigung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots gemäß § 364 Abs.1 ABGB.Die für die Entfernung der Wurzeln oder das Abschneiden der Äste notwendigen Kosten hat der beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen. Sofern diesem aber durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen.
So selbstverständlich wird es nicht, der Hausverwaltung etwas anzuhängen zu können. Auch bei Dir dürfte es sich mehr um eine Befürchtung als das leichte Erkennen der hinüberwachsende(n) Wurzel(n) und somit der unmittelbar drohenden Gefahr handeln. Freilich wäre jetzt deren Stellungnahme interessant, ob man sich auf Deine Meldung hin zumindest ein Bild der Lage verschafft hatte und warum in weiterer Folge nichts unternommen worden sein dürfte (z.B. Begutachtung und Grabung durch Statiker). Genauso wenig, wie die Hausverwaltung den Schaden hätte absehen können, kannst Du vermutlich den Nachweis für eine bestehende Beseitigungspflicht der eindringenden Wurzeln erbringen. Bei einer schuldhaften Verstoß bzw. Gefahr im Verzug durch Unterlassung könnte man Schadensersatzansprüche geltend machen. Hat man eine Schädigung nicht für wahrscheinlich gehalten, kann davon nicht mehr ausgegangen werden.
Ist eben das ewige Leid! Ebenso, wenn Nachbarn von jedem hohen Baum bei starken Stürmen eine ausgehende Gefahr lediglich für möglich halten. Das würde schon zu weit führen, wenn man deshalb jeden Baum fällen müsste, um potentielle Schäden abzuwenden. Auch wenn woanders Wurzeln an der Oberfläche erkennbar wären, kann daraus noch nicht geschlossen werden, dass es einen selbst trifft. Daher sollte die Gefährdung zum Zeitpunkt der Meldung an die Verwaltung schon konkret gewesen sein, um in weiterer Folge daraus etwas gewinnen zu können. Verzwickt würde es werden, sobald der Vorwurf in die umgekehrte Richtung käme, warum nicht leicht und einfach das Selbsthilferecht ausgeübt wurde.
Ganz davon abgesehen können sehr wohl Schadenersatzansprüche gegenüber dem Baumeigentümer gestellt werden!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Baumwurzeln beschädigen Garagenboden
Danke schon mal für die Info, da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich mich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Re: Baumwurzeln beschädigen Garagenboden
Würde mich sehr freuen, wenn Du uns vom Ergebnis und etwaigen Entwicklungen berichten würdest 

Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Baumwurzeln beschädigen Garagenboden
Interessante Entscheidung des OGH zu einem derartigen Fall:
1 Ob 4/22b:
https://360.lexisnexis.at/d/entscheidungen_ris/ogh_1ob422b/u_zivil_OGH_2022_JJT_20220323_OGH0002_0_889f5d7004?searchid=20250120131420718&page=1&index=2&origin=rl&rlclick=title&originview=STM
1 Ob 4/22b:
https://360.lexisnexis.at/d/entscheidungen_ris/ogh_1ob422b/u_zivil_OGH_2022_JJT_20220323_OGH0002_0_889f5d7004?searchid=20250120131420718&page=1&index=2&origin=rl&rlclick=title&originview=STM
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Baumwurzeln beschädigen Garagenboden
So schaut's aus und ist übrigens die Meinung eines Anwalts! Daher würde es mich wundern, wenn wer anhand der uns vorliegenden Informationen zu einer anderen Erkenntnis gelangen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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