Vergangenes Jahr hätte das Elternhaus (im Besitz beider Elternteile) in einer Schenkung an die drei leiblichen Kinder notariell erledigt werden sollen. Da es zum Unterschriftstermin noch Unklarheiten gab, konnte dies nicht abgeschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater bereits so fortgeschritten an Demenz erkrankt, dass er mit Ach und Weh womöglich noch ein Attest vom Arzt zur Geschäftsfähigkeit erhalten hätte. Der Notar legte dann kurz darauf sein Mandat zurück und nun stehen alle ohne Schenkung da. Der Vater ist im Pflegeheim, sein Zustand schlecht.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Schenkung trotzdem noch durchzuführen oder müssen alle drei Kinder auf den Tod des Vaters warten. Natürlich wurde es verabsäumt, dies vorher irgendwie zu vereinbaren oder eine Erwachsenenvertretung zu bestimmen. Soweit ich weiß, ist die Tochter aber dazu bestellt worden, die Angelegenheiten im Pflegeheim zu regeln.
Danke im Voraus um Infos, die Situation hat nämlich mittlerweile eine Familienkrise ausgelöst.
Schenkung bei Demenz eines Elternteils
Re: Schenkung bei Demenz eines Elternteils
Aus den Schilerungen ergeben sich einige Ungereimtheiten. Es ändert aber nichts an der Situation, dass ich keine Option erkennen kann. Nicht zuletzt deshalb:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=6757
Geht es um den umgekehrten Fall, wonach an der Gültigkeit einer dahingehenden Unterschrift gerüttelt werden soll, sähe es anders aus.
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Geht es um den umgekehrten Fall, wonach an der Gültigkeit einer dahingehenden Unterschrift gerüttelt werden soll, sähe es anders aus.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Schenkung bei Demenz eines Elternteils
Danke, hab’s befürchtet
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Re: Schenkung bei Demenz eines Elternteils
Es wird schwierig, eine Schenkung durchzuführen, wenn dein Vater bereits geschäftsunfähig ist. In solchen Fällen wäre eine gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung notwendig, die dann die Zustimmung für solche Entscheidungen einholen muss – und das nur, wenn es nachweislich in seinem Interesse ist. Oft bleibt nur der Weg, auf die gesetzliche Erbfolge nach seinem Tod zu warten. Ich würde euch empfehlen, rechtlichen Rat bei einem Notar oder Anwalt einzuholen, um Klarheit über eure Möglichkeiten zu bekommen. Viel Kraft für die Familie in dieser schwierigen Situation!niwei hat geschrieben: ↑18.01.2025, 12:26Vergangenes Jahr hätte das Elternhaus (im Besitz beider Elternteile) in einer Schenkung an die drei leiblichen Kinder notariell erledigt werden sollen. Da es zum Unterschriftstermin noch Unklarheiten gab, konnte dies nicht abgeschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater bereits so fortgeschritten an Demenz erkrankt, dass er mit Ach und Weh womöglich noch ein Attest vom Arzt zur Geschäftsfähigkeit erhalten hätte. Der Notar legte dann kurz darauf sein Mandat zurück und nun stehen alle ohne Schenkung da. Der Vater ist im Pflegeheim, sein Zustand schlecht.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Schenkung trotzdem noch durchzuführen oder müssen alle drei Kinder auf den Tod des Vaters warten. Natürlich wurde es verabsäumt, dies vorher irgendwie zu vereinbaren oder eine Erwachsenenvertretung zu bestimmen. Soweit ich weiß, ist die Tochter aber dazu bestellt worden, die Angelegenheiten im Pflegeheim zu regeln.
Danke im Voraus um Infos, die Situation hat nämlich mittlerweile eine Familienkrise ausgelöst.
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