Testament

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Eigenbau
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Testament

Beitrag von Eigenbau » 13.01.2025, 12:38

Liebe User!

Ich erlaube mir betreffend eines HANDSCHRIFTLICHEN Testaments einige Fragen, wie folgt zu stellen:

1) Kann man ich in diesem, obwohl ich 2 eigene Kinder, verfügen, dass meine jetzige Gattin Universalerbin ist?

2) Wäre es rechtsgültig, dass ich betreffend gewisser Vermögenswerte meine Kinder mit zugewiesenen "Anteilen" erwähne.

3) Meine Gattin und ich haben jeder ein eigenes Lohn- bzw. Gehaltskonto als ODERKONTEN mit dem Zweck, sollte einem von uns etwas passieren, wie z.B. längerer Krankenhausaufenthalt, der andere von diesem Abhebungen durchführen kann. Weder meine Gattin, noch ich haben auf den Oderkonten des anderen Ein- noch Auszahlungen vorgenommen und somit KEINERLEI Beitrag auf dessen Konten geleistet. Wird z.B. das Oderkonto meiner Gattin bei Tod von mir, Ihr Konto zu meinem Vermögen in der Verlassenschaft zugerechnet?

4) Wenn ja, kann ich durch Erwähnung im Testament, dass ich zu IHREM Oderkonto KEINEN Beitrag geleistet habe die ZURECHNUNG zu meinem Vermögen verhindern?

5) WIR haben ein Auto welches auf BEIDE angemeldet ist, kann ich durch Erwähnung im TESTAMENT - dass dieses meine Gattin ALLEINE bezahlt hat - verhindern, dass dies der Verlassenschaft zugerechnet wird? Kann meine Gattin das Auto verkaufen, obwohl BEIDE im Zulassungsschein und auf der Rechnung beim Kauf erwähnt sind?

Vielen Dank für eure Antworten.
e.h. Christian Ursel



alles2
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Re: Testament

Beitrag von alles2 » 14.01.2025, 00:05

Eigentlich sollte alles möglich sein, wie Du es Dir vorgestellt hast!
In der Tat kannst Du die Gattin als Alleinerbin einsetzen. Dennoch werden die Kinder dadurch nicht gänzlich übergangen und ihnen würde jeweils der Pflichtteil von einem Sechstel des reinen Nachlasses zustehen. Bei schwerwiegenden Verfehlungen der Kinder würde ihnen nicht mal das zustehen, wovon eher nicht auszugehen ist.
Die Kinder müssen nicht mit ganzen Vermögenswerten bedacht werden, sofern deren Wert den Pflichtteil erreicht.
Oder-Konten werden im Todesfall eines Partners grundsätzlich nicht gesperrt (außer es wird dessen Plünderung befürchtet). Bei zwei Kontoinhaber wird die Hälfte der Kontostände zum Zeitpunkt des Ablebens eines Partners in die Verlassenschaft aufgenommen. Wäre die Gattin der Meinung, dass ein größerer Teil ihr zustehen würde, dann hätte sie das zu beweisen.
Das ginge auch durch die Erwähnung in der letztwilligen Verfügung.
Auch bei einer Zulassungsbesitzergemeinschaft würde ich meinen, dass es sich so wie beim Oder-Konto verhält. Man darf aber schon aufpassen, dass alles nicht zu unglaubwürdig wirkt und es beim Testament nur darum ging, den Kindern möglichst viel zu unterschlagen, indem so getan wird, als hätte man verhältnismäßig wenig gehabt.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.01.2025, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Eigenbau
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Re: Testament

Beitrag von Eigenbau » 14.01.2025, 15:51

An "alles2"!

Recht herzlichen Dank für Ihre ausführliche Nachricht und den Informationen.

Ich möchte aber der Ordnung halber anführen, dass es mir keinesfalls darum geht, den Anspruch meiner LIEBEN Kinder zu mindern. Sie wurden und werden nach wie vor von mir - so weit es geht - finanziell und materiell unterstützt.

Auch habe ich schon vor vielen Jahren mein Haus - Alleinbesitzer- meinen Kinder mit einer Schenkung - mittels Rechtsanwalt und Notar per Schenkungsvertrag grundbücherlich - bedacht und meine jetzige Gattin und ich haben "lediglich" das Wohnrecht bis zu unserem Tode.

Meine Kinder sind vorab bereits über alles - wie ich es mir vorstelle - informiert und sind damit vollinhaltlich einverstanden.

Wollte dies nur anführen, aber es geht mir vor allem darum, dass mit meinem Tod - hoffentlich noch viele viele Jahre - meine Gattin und die Kinder, so wenig wie nur möglich mit der Verlassenschaft "zu tun haben".

Will gerne vorher alles geregelt wissen.

Nochmals vielen Dank für Ihre ausführlichen und für mich sehr wichtigen Informationen.

Liebe Grüße
e.h. Christian Ursel

alles2
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Re: Testament

Beitrag von alles2 » 14.01.2025, 16:49

Wollte Dir unter gar keinen Umständen etwas unterstellen, was mir nicht zusteht. Ohne irgendwen persönlich zu kennen, hatte ich das nur vorsorglich erwähnt, damit nicht andere auf Grund diesen öffentlichen Beitrags auf abwegige Gedanken kommen. Nicht zuletzt sollte meine Anmerkung dazu dienen, dass beabsichtigte Feststellungen über die Besitzverhältnisse Schall und Rauch sein könnten, wenn die Pflichtteilsberechtigten oder Erben das Gegenteil beweisen können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Eigenbau
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Re: Testament

Beitrag von Eigenbau » 15.01.2025, 12:44

An "alles2"!

Nochmals recht herzlichen Dank und ich finde es von Ihnen richtig und gut, dass sie derart zu formulieren, damit "andere" NICHT auf die Idee kommen könnten ihr "entsprechendes Erbe" zum NACHTEIL der Pflichtteilsberechtigten zu verschleiern.

Recht herzliche Grüße
e.h. Christian Ursel

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