Hello, liebe Forenmitglieder, ich habe eine Frage und benötige wieder mal eure Hilfe:
Ich möchte eine Homepage als Plattform für drei Kolleginnen und mich erstellen. Wir haben schon seit drei Jahren eine Kooperation, bei der eine Kollegin die Projektmanagerin (Akquise, Erstkontakt, Rechnungsstellung) ist, während die anderen die Aufträge erfüllen und je nach Projektbeteiligung mit Honorarnoten von der PM ausbezahlt werden. Das heißt, wir stellen eine REchnung.
Wir haben das schon drei Jahre so gemacht und es hat super funktioniert, daher wollen wir jetzt mehr Sichtbarkeit. Es soll eine freiberufliche Partnerschaft sein und bleiben, wir sind keine GnbR. Wir wollen auch keine Verträge machen, weil es zu aufwändig ist und gut funktioniert und es nur unnötiger zusätzlicher Aufwand wäre.
Die steuerliche Seite hab ich schon mit einem Steuerberater besprochen. (Mir war es wichtig, dass wir nicht als Scheinfirma gelten). Welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu beachten, wenn wir eine Homepage als Plattform nutzen? Wer von uns muss/soll im Impressum dieser Seite stehen und warum? Danke für eure Antwort!
Kooperation und gemeinsame Homepage: rechtliche Aspekte
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Re: Kooperation und gemeinsame Homepage: rechtliche Aspekte
Ein guter Start wäre der folgende Link:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/Seite.1720902.html
Dort auf den Link unter "Tipp" klicken, wo im zweiten Hinweis-Kasten mitunter die WKO als Anlaufstelle erwähnt wird. Die Kammer bietet Unternehmern auf ihrer Homepage an, die gesetzlichen Auflagen durch Eintragung der Firmendaten und Verlinkung darauf zu erfüllen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/Seite.1720902.html
Dort auf den Link unter "Tipp" klicken, wo im zweiten Hinweis-Kasten mitunter die WKO als Anlaufstelle erwähnt wird. Die Kammer bietet Unternehmern auf ihrer Homepage an, die gesetzlichen Auflagen durch Eintragung der Firmendaten und Verlinkung darauf zu erfüllen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Kooperation und gemeinsame Homepage: rechtliche Aspekte
Also auf's Erste fallen mir Impressum, Datenschutzerklärung und AGB ein ...
Hier ein Link in Bezug auf das Impressum: https://www.wko.at/oe/internetrecht/das-korrekte-website-impressum.pdf
Hier ein Link in Bezug auf das Impressum: https://www.wko.at/oe/internetrecht/das-korrekte-website-impressum.pdf
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Re: Kooperation und gemeinsame Homepage: rechtliche Aspekte
Danke auch Ihnen, Miss Dorfmadl,
ich dachte auch noch daran, WER im Impressum stehen muss. Oder ist das wurst?
Danke schön.)
ich dachte auch noch daran, WER im Impressum stehen muss. Oder ist das wurst?
Danke schön.)
Re: Kooperation und gemeinsame Homepage: rechtliche Aspekte
…die DSGVO schützt vor allem die Freiheit der Betroffenen, daher kann alles, was den Datenschutz von natürlichen Personen und deren informationelle Selbstbestimmung nur irgendwie beeinträchtigen könnte, z.B. durch ein fehlendes Impressum, zu Bußgeldern führen…
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