Vereinsführung Kassabuch

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Gerhard 15
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Vereinsführung Kassabuch

Beitrag von Gerhard 15 » 27.09.2024, 16:53

Hallo Zusammen,
wir sind ein kleiner Verein mit wenigen Mitgliedern.
Wir haben für die Finanzen des Vereins eine Software am Computer, wo Einnahmen-Ausgaben, Rechnungen, Ein- und Auszahlungen seit Jahren laufen. Kontoauszüge gibt es auch vom Vereinskonto.
Die 2 Rechnungsprüfer haben alle Jahre alles für OK gefunden. MGV gab immer Entlastung.
Der bestehende Kassier will nun zurücktreten.
Der Nachfolger will ein Kassabuch einsehen, welches wir in Papier nicht haben. Es gibt Ausdrucke der Software für alle vergangenen Jahre.
Wieviele Jahre zurück kann ein neuer Kassier einsehen?
Wir haben Aufzeichnungen älter als 10 Jahre entsorgt.
Ist ein Kassabuch in Papier gesetzlich erforderlich?
Danke für Info



alles2
Beiträge: 4052
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vereinsführung Kassabuch

Beitrag von alles2 » 28.09.2024, 05:26

Die Vereinsbuchhaltung und Verpflichtungen der Rechnungsprüfer werden in § 21 VerG (Vereinsgesetz) beschrieben. Für größere Vereine ab gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben von mehr als EUR 1 Mio. in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Bei größeren Vereinen, dessen gewöhnliche Einnahmen oder gewöhnliche Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren jeweils höher als eine Million Euro waren, ist ab dem folgenden Rechnungsjahr an Stelle der Einnahmen- und Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht eine doppelte Buchführung verpflichtend und zumindest ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen (§ 22 VerG). Für die ordnungsgemäße Durchführung orientiert man sich an § 131 BAO (Bundesabgabenordnung) bzw. § 190 UGB (Unternehmensgesetzbuch), wonach auch ausschließlich Datenträger verwendet werden können. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren für Buchhaltungsunterlagen, Belege und Rechnungen leitet sich aus § 132 BAO ab.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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