Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

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babylon2018
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Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

Beitrag von babylon2018 » 13.08.2024, 14:30

Hallo,
mein Sohn hat im August vor 3 Jahren bei meiner Geburtstagsfeier seine zukünftige Frau kennengelernt, die er dann am 2. Juli vor 2 Jahren geheiratet hat. Haben aber eigentlich fast die ganzen 3 Jahre zusammen gelebt. Seine Frau hat 2 Kinder aus einer vorherigen Beziehung. Eigene Kinder haben sie keine. Sie ist zu meinem Sohn gezogen mit den Kindern, später haben sie dann ein Haus gemietet in dem sie während ihrer Ehe gewohnt haben.
Was soll ich sagen, wir dachten die perfekte Beziehung, war aber leider nicht so. Mein Sohn arbeitet bei der ÖBB und er bekam eine Wohnung von der ÖBB angeboten, welche er auch dann gemietet hat. Kurz vor dem Umzug meinte seine Frau, sie würde wahrscheinlich nicht mit ziehen, weil mein Sohn ihr nicht im Haushalt und so hilft, also faul ist. Und sie hätte keine 2 Kinder sondern 3. Jedenfalls hat sie sich dann eine eigene Wohnung gemietet (mit der Hilfe eines Arbeitskollegen meines Sohnes, mit dem mein Sohn dann auch befreundet war und den er leider in seine Familie ließ). Dort wohnt sie jetzt mit ihren 2 Kindern. Und der gute Freund, der Arbeitskollege meines Sohnes macht das auch.
Es gab natürlich aufgrund der Angelegenheit unschöne Szenen und leider muss ich auch sagen verbale Angriffe meines Sohnes aus gekränktem Stolz leider unter Alkohol. Ich muss auch sagen, dass ich das nicht gut heiße, auch wenn es mein Sohn ist. Jedenfalls hat seine Frau sich jetzt geäußert, dass sie vielleicht noch freundschaftlich mit ihm Kontakt hätte aber mehr nicht. Sie will jetzt nur noch mit ihren Kindern allein sein und Spass haben. Mit ihrem besten Freund, jetzigen besten Freund, der eigentlich der Arbeitskollege meines Sohnes ist und sein ehemaliger Freund zwischenzeitlich. Sie hat meinem Sohn erklärt mit ihm würde sie keinen Sex wollen, lediglich könnten sie freundschaftlich miteinander verkehren und sie will nur Spass und Intimität mit dem Freund, weil es ja nur Spass ist.
Jetzt stellt sich uns die Frage, sie will ja ein Trennungsjahr abwarten, ist das mutwilliges Verlassen des Ehepartners und wenn man im Trennungsjahr ist, also ca 3 Monate bereits, gibt es da den Verdacht auf Ehebruch. Sie hatte ja bereits sehr, sehr guten Kontakt zu dem Arbeitskollegen und pflegte die Freundschaft bereits vor den 3 Monaten. Begeht man Ehebruch nur dann wenn man auch intim wird oder zählen dafür auch andere Sachen? Natürlich wissen wir dass wir hier alle Details nicht erörtern können, aber vielleicht kann uns jemand bissl sagen wie das in diesem Fall aussehen könnte. Es ist halt leider das Problem, mein Sohn verdient zwar gut bei der ÖBB, hat aber auch Zahlungen und einen Anwalt wird er sich nicht leisten können, falls es zu keiner einvernehmlichen Scheidung kommt. Entschuldigen Sie den laaaangen Text. Danke für Ihre Geduld. Mfg



alles2
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Re: Ehe und Scheidungsrecht - Verlassen des Ehepartners

Beitrag von alles2 » 14.08.2024, 09:30

Eine eigenmächtige Wohnsitzverlegung gegen den Willen des Ehepartners kann schon die Eheverfehlung nach § 49 EheG (Ehegesetz) verwirklichen. Zieht man beispielsweise zur Vergrößerung des Wohnraumes in ein Haus und plötzlich meint wer, dass ihm eine kleinere, nicht gleichwertige Wohnung berufsbedingt günstiger käme (nicht nur finanziell, sondern auch örtlich), ohne dass ihn die Meinung des Partners interessiert, könnte ein Gericht zu der Erkenntnis gelangen, dass der getrennte Wohnsitz wegen triftiger Gründe des Anderen gerechtfertigt ist. In § 92 ABGB heißt es, verlangt ein Ehegatte aus gerechtfertigten Gründen die Verlegung der gemeinsamen Wohnung, so hat der andere diesem Verlangen zu entsprechen, es sei denn, er habe gerechtfertigte Gründe von zumindest gleichem Gewicht, nicht mitzuziehen. Ein Ehegatte kann vorübergehend gesondert Wohnung nehmen, solange ihm ein Zusammenleben mit dem anderen Ehegatten, besonders wegen körperlicher Bedrohung, unzumutbar oder dies aus wichtigen persönlichen Gründen gerechtfertigt ist. Zudem kann jeder der Ehegatten vor oder auch nach der Verlegung der Wohnung oder der gesonderten Wohnungnahme die Entscheidung des Gerichtes beantragen. Das Gericht hat im Verfahren außer Streitsachen festzustellen, ob das Verlangen auf Verlegung der gemeinsamen Wohnung oder die Weigerung mitzuziehen oder die gesonderte Wohnungnahme durch einen Ehegatten rechtmäßig war oder ist. Es hat bei der Entscheidung auf die gesamten Umstände der Familie, besonders auf das Wohl der Kinder, Bedacht zu nehmen.

Auch wenn man nicht im Haushalt mithelfen will, kann es fatal sein. Gemäß § 90 Abs.1 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet. In Absatz 3 heißt es, jeder Ehegatte hat dem anderen in der Ausübung der Obsorge für dessen Kinder in angemessener Weise beizustehen. In § 91 Abs.1 ABGB dann, die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

babylon2018
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Re: Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

Beitrag von babylon2018 » 14.08.2024, 13:25

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

babylon2018
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Re: Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

Beitrag von babylon2018 » 15.08.2024, 11:56

Es ging im übrigen nicht darum, dass mein Sohn nicht im Haushalt mithelfen wollte. Er arbeitet bei der ÖBB von Montag bis Samstag. Steht um 4 Uhr früh auf, geht um 5 Uhr außer Haus und kam um 15 Uhr nach Hause. Er arbeitet im lager, arbeitet wirklich schwer, wollte was für seine Frau und sich etwas erreichen. Anmerken möchte ich dazu, dass seine Frau 2 Kinder mit in die Ehe gebracht hat aus einer vorigen Beziehung. Sie erhält vom Kindesvater Alimente.
Fakt ist, dass sie eigentlich nur vorgab, dass sie sich trennen will, weil mein Sohn nicht im Haushalt mithilft. Der eigentliche Grund, wie sich erst jetzt herausstellte war folgender:
Sie findet es anstrengend Ehefrau zu sein. Sie ist arbeitslos, bekommt Geld vom AMS, hat natürlich noch Haushalt zu führen und ihre 2 Kinder zu betreuen. In den Nachtstunden, so ab 1 Uhr früh ca. trägt sie für Media Print Zeitungen aus. Das dauert so, 3, 4 Stunden. Bekommt natürlich wenig Schlaf. Mein Sohn hat ihr kurzfristig zu einer Anstellung bei ihm in der Firma verholfen, das hat sie leider nicht gut gemacht, man war nicht zufrieden mit ihr und dann meinte sie noch sie wird gemobbt und hat einvernehmlich die Firma verlassen. Sie trägt lieber Zeitungen aus. Jetzt ist ihr Ehe und Haushalt zu ansträngend. Wie sie mit ihren eigenen Worten sagt, wie will nur für ihre Kinder da sein, und Spass haben.
Sie ist als mein Sohn die ÖBB Wohnung erhalten hat, ganz einfach nicht mit gezogen. Statt dessen wohnt jetzt ihr "bester Freund", der Arbeitskollege meines Sohnes und sein ehemaliger guter Freund bei ihr. Sie hat auch erklärt sie war schon länger nicht intim und sie würde gerne, wahrscheinlich auch mit ihrem jetzigen "besten Freund" den sie 4 Monate kennt. Viel miteinander haben die beiden schon gemacht, als mein Sohn und sie noch zusammen gewohnt haben. Als sie meinem Sohn noch nicht gesagt hat, sie möchte nicht mit ihm mit ziehen. Sie hat sich während der Ehe und ohne das Wissen meines Sohnes, das erfuhr er erst später, eine eigene Wohnung gemietet. Mein Sohn wollte das nicht und es wurde auch nie in ihrer Ehe darüber gesprochen.
Fällt ihr Verhalten unter mutwilliges Verlassen?

Wie lange dauert in Österreich die Trennungszeit bis man sich scheiden lassen kann?
Gibt es auch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Mein Sohn verdient so ca 2200,- Euro netto monatlich, davon fallen aber Schuldenrückzahlungen in der Höhe von ca 400,- Euro monatlich an und die Miete für die Wohnung ca 800,- Euro monatlich. Heizung Strom kommt dann später noch dazu. Es wird schwer werden bei einer Scheidung, denn ohne Anwalt wird das wohl nicht gehen bei den beiden.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber auch keine Vertretung bei Ehescheidungen haben wir gehört. Stimmt das?
Einen Anwalt zu finden der gut ist und für meinen Sohn erschwinglich wird schwierig sein.
Gibt es da Hilfe, Möglichkeiten?
Wir sind beide, mein Sohn und ich traurig, dass es so gekommen ist und verstehen das alles nicht. Eine verheiratete Frau mit 40 Jahren und 2 kleinen Kindern merkt plötzlich Ehe ist ihr zu stressig, sie will lieber allein mit den Kids bleiben und ihrem besten Freund der jetzt bei ihr wohnt und einfach nur Spass haben. Wie sie gesagt hat, sie überlegt zu tun was ihr ihre Schwester geraten hat. Keine feste Beziehung mehr, sondern einen Toyboy. Es ist einfach nicht zu begreifen.
Wir verstehen das nicht. Mfg

alles2
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Re: Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

Beitrag von alles2 » 15.08.2024, 12:39

Das habe ich auch nicht so verstanden, dass er keinen Finger krumm machen will, weil es meinerseits nur beiläufig im zweiten Absatz aufgegriffen wurde. Ich wollte darauf hinweisen, dass der Frau Recht gesprochen werden könnte, wenn sie dieses Argument vor dem Gericht bringen würde. Es liegt dann an ihm, dies zu entkräften. Dazu schadet es eben nie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um zu wissen, worauf es ankommt und was man sofort im Keim ersticken lassen sollte. Wir kennen nur Deine Ausführung, also jene Dritter. Die Verantwortung der Dame eben nicht. Zumindest nicht bis zum Zeitpunkt, als ich den ersten Beitrag erstellte. Ob Dein Nachtrag den Tatsachen entspricht oder es sich um reine Mutmaßung bzw. lediglich die Spitze des Eisbergs handelt, wäre eben zu klären. Dass sie jetzt mit einem anderen Partner zusammenwohnt, zeigt zumindest, dass sie nicht unbedingt allein mit ihren Kindern sein möchte und es gewisse Faktoren gibt, die in Bezug auf Deinen Sohn abträglich waren. Nur weil sie erst später mit der Sprache rausgerückt ist und sie schon früher etwaige Vorkehrungen getroffen hatte, kann es trotzdem bedeuten, dass die Ehe vorher zerrüttet war. Wessen Verschulden es ist und welche triftigen Gründe überwiegen, können wir hier nicht beurteilen.

Auch wenn eine Frau Kinder in eine Beziehung mitnimmt, hat sich der Ehepartner um das Kindeswohl zu kümmern. Durch die Heirat hat man nicht nur die Frau in die Familie aufgenommen, sondern auch ihre Kinder.

Wegen der Trennungszeit von einem halben Jahr hatte ich mich vor genau einer Woche geäußert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=25414#p54708

Lässt man sich einvernehmlich scheiden, kann das ohne Anwalt erfolgen. Formular ausfüllen und bei Gericht einreichen. Wir wissen jetzt nicht, von welcher Seite und wie es da unnötig kompliziert gemacht werden könnte.
Ansonsten gibt es die Amtstage bei Gericht, die erste anwaltliche Kurzauskunft bei der Rechtsanwaltskammer, die kostenlose Rechtsberatung im Rathaus/Magistrat oder erste unentgeltliche Rechtsauskunft in einer Kanzlei, wenn es vorher angeboten oder vereinbart wurde. Hinsichtlich der Rechtsschutzes wäre es mit der Versicherung zu klären, mit welchen Bausteinen es abgeschlossen wurde.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.08.2024, 20:52, insgesamt 3-mal geändert.
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babylon2018
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Re: Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

Beitrag von babylon2018 » 15.08.2024, 21:45

Ja genau, und mein Sohn hat auch für die Kinder gesorgt als wären sie die seinen. Es gab bis vor drei vier Monaten keinen Grund anzunehmen, dass sie sich trennen möchte. Es ist auch nichts vorgefallen. Vor drei vier Monaten war er noch der beste Ehemann den man sich vorstellen kann, und sie betonte immer wieder welch Glück sie hatte.
Natürlich können sie hier ohne beide Seiten zu kennen sich nicht äußern. Es ist halt nur, wir begreifen es nicht. Es war alles gut. Beide haben zusammen in einem Miethaus gelebt und beide wollten von dort weg, weil sie sich mit den Nachbarn nicht vertragen haben. Und da mein Sohn bei der ÖBB arbeitet bekam er das Angebot auf eine Mitarbeiter Wohnung. Beide wollten dort hin ziehen. Es gab auch schon Pläne wie der Umzug gestaltet wird und beide baten uns als Eltern um Hilfe dafür.
Und vor drei, vier Monaten hat sie begonnen mehr Kontakt mit dem Arbeitskollegen meines Sohnes zu haben. Sie verbrachten viel Zeit miteinander. Persönlich und per Handy. Ab dann wollte sie nicht mehr mitziehen und hat sich um eine eigene Wohnung umgesehen. In dieser wohnt sie jetzt mit dem Arbeitskollegen meines Sohnes und den Kindern. Welche mein Sohn eigentlich auch nicht mehr sehen darf.
Wir verstehen das einfach nicht und es kommt uns schon sehr komisch vor. Es gab nie Gewalt in der Beziehung. Streitigkeiten eben nur weil sie meinte sie möchte jetzt keine Ehefrau mehr sein, das ist ihr zu stressig. Sie will nur mehr Spass. Spass mit ihrem besten Freund. Mit dem sie vielleicht auch intim werden möchte. Weil sie es nicht mehr aushält. Meine noch Schwiegertochter, sie hat zwei Kinder. Eine geht in die Schule die andere in den Kindergarten. Mein Sohn hat diese Familie unendlich geliebt. Und jetzt heißt es, es interessiert sie nicht mehr, sie will nur mehr mit ihren Kindern zusammen sein und ihrem besten Freund den sie seid 4 Monaten kennt und mit dem sie sich vorstellen kann auch intim zu werden, weil sie es gar nicht mehr aushält. Ich meine, ich bin 65, vielleicht habe ich eine andere Sicht der Dinge, aber diese Frau ist verheiratet, hat zwei kleine Kinder. Sie und mein Sohn haben mit ihnen als Familie zusammen gelebt. Die Kinder haben meinen Sohn geliebt. Und er sie. Er versteht das nicht mehr und fragt sich natürlich und ich mich auch, ob das geplant war. Ob da schon vorher was lief und sie sich darum so verhalten hat wie sie sich eben verhalten hat. Es ist nur schwer zu verstehen. Und wir machen uns auch Sorgen wie sich das auf die Kinder auswirkt. Ich meine es waren auch zwei Jahre lang meine Enkelkinder. Auch wenn sie nicht die leiblichen Kinder meines Sohnes waren. Aber wir haben seine Frau wie eine Tochter aufgenommen und die Kinder haben wir geliebt und tun es jetzt noch. Das kann doch alles nicht gut sein. Mfg

alles2
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Re: Ehe und Scheidungsrecht Verlassen des Ehepartners

Beitrag von alles2 » 16.08.2024, 00:45

Schwer zu beurteilen, was ihrerseits nur ein vorgeschobener Vorwand ist, ohne die Wahrheit auftischen zu müssen. Wüsste jetzt nicht, wieso man während einer Ehe keinen Spaß haben kann. Außer man wird vom anderen Eheteil eingeschränkt. Oder ihre Ansprüche haben sich geändert. Frauen können sehr launenhaft und heimtückisch sein, wo wir Männer eben nicht mehr folgen können. Meiner Erfahrung nach sind die Vertreter des weiblichen Geschlechts besser in diesen Attributen. Ob sie das mit dem "Spaß" im Falle einer strittigen Scheidung ebenso vorbringen würde, darf bezweifelt werden. Ist auch die Frage, ob sie schon Erfahrung mit eheliche Beziehungen hatte und eigentlich wissen müsste, auf was sie sich da einließ, bzw. ob die beiden Kinder aus einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft stammen.
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