Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

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Anton2
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Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

Beitrag von Anton2 » 26.07.2024, 14:40

Hallo liebe Forums-Teilnehmer!

Ich bitte um Auskunft, ob es ohne Einverständnis des Betroffenen erlaubt ist, die Patientendaten an den nachfolgenden Arzt (z.B. aufgrund Pensionierung tritt ein Arzt die Nachbesetzung an) weiterzugeben?

Ist die Rechtslage gleich bei Tierärzten?

Danke und schönes Wochenende

Anton



alles2
Beiträge: 4052
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Re: Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

Beitrag von alles2 » 26.07.2024, 21:55

Bei einer Praxisübergabe oder Praxisübernahme wird im Vertrag auch festgehalten, ob der Patientenstock übernommen wird, was sich entsprechend auf den Kaufpreis niederschlagen würde. Laut § 51 Abs.4 ÄrzteG (Ärztegesetz) darf der Nachfolger die Patientendaten aufbewahren und nur mit der Einwilligung des Patienten darauf zugreifen und zur Erbringung ärztlicher Leistungen verwenden. Dies muss nicht zwangsläufig mündlich oder schriftlich erfolgen, sondern kann auch durch eine konkludente Handlung gegeben sein, wenn man sich vom neuen Arzt behandeln lässt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Anton2
Beiträge: 86
Registriert: 31.05.2011, 06:50

Re: Datenschutz - Weitergabe von Patientendaten an nachfolgenden Arzt?

Beitrag von Anton2 » 26.07.2024, 22:14

Herzlichen Dank für die gute und schnelle Antwort

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