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Ich hab mal eine Frage. Die ZPO kennt eigentlich keine „eidesstattliche Erklärung“ ich finde auch in keinem Gesetz, eine genau Definition. Wenn also nun jemand bei einem Zivilprozess als Beilage eine eidesstattliche Erklärung abgibt (beilegt) ist die eigentlich auch nicht mehr wert, als eine Zeugenaussage unter Wahrheitspflicht.
Egal..
Meine Frage nun. Was ist wenn diese Erklärung falsch ist? Dann hat das doch auch strafrechtliche Konsequenzen. Und kommt derjenige da wieder locker raus mit „oh ja, da hab ich mich vertan. Ist auch schon länger her“ oder ist er haftbar, weil „dann hätten sie sich das genauer überlegen müssen mit ihrer eidesstattlichen Erklärung“ und was ist, wenn die „Falschaussage“ sich nur auf ein Detail wie zb. Das Datum bezieht, wo sich derjenige tatsächlich ohne böse Absicht, wem zu schaden, „vertan“ hat? Befreit das von einer Schuld ?
Wäre über Antworten mit Links zu Fundstellen sehr dankbar. Ich hab leider zu dem Thema GAR NICHTS gefunden.
Liebe Grüsse
Tom
———— Wer Recht teils radikal erlebt ist nicht gleich rechtradikal ———
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