WBK mit Vorstrafe?
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WBK mit Vorstrafe?
Hallo alle zusammen.
Ich möchte eben kurz meine Situation schildern:
2015 wurde ich wegen Wiederbetätigung nach §3g verurteilt (ich hab in einem Forum viel Scheiße geschrieben).
Die Tat habe ich mit 17 Jahren begangen, das war dann ca. 7 Jahre zuvor also um 2008. Es war also ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht und ich habe 9 Monate bedingt bekommen. Nun meine Frage lautet mit dem Hintergrund ist es für mich noch möglich eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?
MfG
Ich möchte eben kurz meine Situation schildern:
2015 wurde ich wegen Wiederbetätigung nach §3g verurteilt (ich hab in einem Forum viel Scheiße geschrieben).
Die Tat habe ich mit 17 Jahren begangen, das war dann ca. 7 Jahre zuvor also um 2008. Es war also ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht und ich habe 9 Monate bedingt bekommen. Nun meine Frage lautet mit dem Hintergrund ist es für mich noch möglich eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?
MfG
Re: WBK mit Vorstrafe?
Bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz, wie hier nach § 3g VbtG, gilt man gemäß § 8 Abs.3 Z 5 WaffG (Waffengesetz) nicht jedenfalls als unzuverlässig. Selbst bei der höchsten ausgesprochenen Probezeit entsprechend § 43 Abs.1 StGB von 3 Jahren und unter Berücksichtigung der anschließenden Tilgungsfrist von 5 Jahren laut § 3 Abs.1 Z 2 iVm § 2 Abs.1 TilG (Tilgungsgesetz), käme § 8 Abs.4 erster Satz WaffG zur Anwendung und Du solltest als verlässlich gelten, wenn es um das Führen einer Waffe geht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: WBK mit Vorstrafe?
Danke schon mal für die ausführliche Antwort. Also rein rechtlich gesehen würde ich als verlässlich gelten wenn ich das jetzt richtig verstanden habe? Ich nehme aber an, dass der Sachbearbeiter beim Amt dann trotzdem bei seiner Recherche irgendwie auf einen Polizeiakt deswegen stoßen würde oder? Abruf im EKIS als Stichwort.alles2 hat geschrieben: ↑24.05.2024, 23:40Bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz, wie hier nach § 3g VbtG, gilt man gemäß § 8 Abs.3 Z 5 WaffG (Waffengesetz) nicht jedenfalls als unzuverlässig. Selbst bei der höchsten ausgesprochenen Probezeit entsprechend § 43 Abs.1 StGB von 3 Jahren und unter Berücksichtigung der anschließenden Tilgungsfrist von 5 Jahren laut § 3 Abs.1 Z 2 iVm § 2 Abs.1 TilG (Tilgungsgesetz), käme § 8 Abs.4 erster Satz WaffG zur Anwendung und Du solltest als verlässlich gelten, wenn es um das Führen einer Waffe geht.
Re: WBK mit Vorstrafe?
Kann auch nur nach dem gehen, was Du von Dir preisgegeben hast. Demnach wüsste ich nicht, was Deiner Absicht entgegenstehen könnte. Welche Überprüfungen der Sachbearbeiter vornimmt, sollte Dich nicht berühren, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Du könntest mal den Antrag stellen und schauen, was dabei herauskommt.
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Re: WBK mit Vorstrafe?
Ja werde ich auch machen. Hab heute erstmal alle anderen Voraussetzungen erledigt und werde nächste Woche einen Termin machen.alles2 hat geschrieben: ↑24.05.2024, 23:59Kann auch nur nach dem gehen, was Du von Dir preisgegeben hast. Demnach wüsste ich nicht, was Deiner Absicht entgegenstehen könnte. Welche Überprüfungen der Sachbearbeiter vornimmt, sollte Dich nicht berühren, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Du könntest mal den Antrag stellen und schauen, was dabei herauskommt.
Re: WBK mit Vorstrafe?
Lass uns dann bitte von dem Ergebnis wissen. Im Bedarfsfall können wir so die Sachlage näher erörtern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: WBK mit Vorstrafe?
My advice would be that you focus on your personal development and maturation first.
Hallo alle zusammen.
Ich möchte eben kurz meine Situation schildern:
2015 wurde ich wegen Wiederbetätigung nach §3g verurteilt (ich hab in einem Forum viel Scheiße geschrieben).
Die Tat habe ich mit 17 Jahren begangen, das war dann ca. 7 Jahre zuvor also um 2008. Es war also ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht und ich habe 9 Monate bedingt bekommen. Nun meine Frage lautet mit dem Hintergrund ist es für mich noch möglich eine Waffenbesitzkarte zu bekommen?
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Re: WBK mit Vorstrafe?
Vielen Dank dafür! Dann standen sich Theorie und Praxis nicht im Weg
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