Gericht Kaufpreis Genossenschaftswohnung Erwerb - Erfahrungen

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verena.b90
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Gericht Kaufpreis Genossenschaftswohnung Erwerb - Erfahrungen

Beitrag von verena.b90 » 21.05.2024, 15:04

Hallo zusammen!

Mein Mann & ich haben nun nach 10 Jahren Erstbezug ein Kaufpreis/Fixpreis Angebot für den Erwerb unserer (teils geförderten) Genossenschaftswohnung sowie Garagen-Stellplatz erhalten.
(... im Sinne und unter den Voraussetzungen des § 15b WGG i.V.m. § 77 WWFSG nach insgesamt zumindest zehnjähriger Nutzungsdauer ins Wohnungseigentum zu erwerben. Die Bedingungen für den Erwerb, insbesondere die Festlegung des Kaufpreises, richten sich nach den im jeweiligen Übertragungszeitpunkt geltenden Bestimmungen des WGG und des WWFSG samt dazu erlassenen Durchführungsverordnungen)

Der Preis erschien uns zu hoch und wir haben uns an die MA50 Schlichtungsstelle gewendet. Diese hat die MA25 beauftragt, einen Verkehrswert zu ermitteln. Der von der MA25 ermittelte Verkehrswert ist niedriger als der Kaufpreis den die Genossenschaft uns angeboten hat, und extrem deutlich niedriger als der Verkehrswert, den die Genossenschaft ermittelt hat. Damit hat die MA25 / MA50 einen ersten Ergebnisbeweis, dass das Kaufangebot der Genossenschaft offenkundig unangemessen hoch ist.

Wir warten nun auf eine Stellungnahme der Genossenschaft, gehen aber davon aus, dass diese widersprechen wird und das ganze früher oder später vor Gericht gehen wird. So wie ich den Prozess zur Fixpreisüberprüfung verstanden habe, muss dann das Gericht auch nochmals:
- in Schritt 1 zuerst feststellen, ob das Angebot der Genossenschaft offenkundig unangemessen hoch ist
- in Schritt 2 (wenn Schritt 1 = ja), den Kaufpreis für die Wohnung kalkulieren.

Gibt es hier Erfahrungen, wie lange so ein Prozess vor Gericht dauert und mit welchen Kosten zu rechnen ist?
Benötigt man einen Anwalt (welches Fachgebiet?) um hier die Forderung vor Gerichtvorzubringen, dass das Gericht doch bitte den Kaufpreis feststellen soll?

Viele Grüße
Verena



alles2
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Re: Gericht Kaufpreis Genossenschaftswohnung Erwerb - Erfahrungen

Beitrag von alles2 » 22.05.2024, 11:37

Beim Wohnrecht im Außerstreitverfahren braucht man keinen Anwalt (spezialisiert auf das WGG), wäre aber aufgrund des nicht zu geringen Kostenrisikos sehr ans Herz zu legen, wenn das mit der zwingend vorgeschriebenen, vorgeschalteten Schlichtungsstelle, über die eine Verhandlung ausgeschrieben wird und wo man sich zusammensetzt, zu keiner Einigung führt. Deren Entscheidung erwächst in Rechtskraft, wenn innerhalb von 4 Wochen niemand das Gericht anruft (§ 40 Abs.1 MRG). Die Gerichts- und Sachverständigenkosten dürften sich im unteren 4-stelligen Bereich bewegen. Es kommt eben darauf an, welcher Instanzenzug begangen wird, weshalb so ein Verfahren innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein oder auch sich 1 bis 2 Jahre ziehen kann. Es fängt beim Bezirksgericht an, kann über das Landesgericht als Rekursgericht dann letztendlich bis zum OGH führen. Die Kosten für ein Gutachten der Verkehrswertermittlung kann ich auch nicht genau benennen. Um 500 Euro ist es mir auch mal untergekommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

verena.b90
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Re: Gericht Kaufpreis Genossenschaftswohnung Erwerb - Erfahrungen

Beitrag von verena.b90 » 22.05.2024, 11:57

Vielen Dank für die Antwort!

Verstehe ich das richtig, dass:
- die MA50 Schlichtungsstelle kalkuliert im Zuge der Verhandlung den Kaufpreis und teilt das Ergebnis den Parteien mit
alles2 hat geschrieben:
22.05.2024, 11:37
....Deren Entscheidung erwächst in Rechtskraft, wenn innerhalb von 4 Wochen niemand das Gericht anruft (§ 40 Abs.1 MRG)...
--> angenommen die 4 Wochen vergehen ohne Einspruch, d.h. "erwächst in Rechtskraft", die Genossenschaft kann damit dann nach den 4 Wochen nicht mehr zum Gericht gehen sondern ist zwingend an den MA50 Kaufpreis gebunden?

Im Fall, dass es doch zu Gericht geht:
--> Die Gerichts- und Sachverständigenkosten dürften sich im unteren 4-stelligen Bereich bewegen --> wer hat diese im Voraus zu leisten? Wäre das die Genossenschaft, wenn sie auf das MA50 Ergebnis Einspruch einlegt?
Aus meiner Sicht müsste ja kein neuer Sachverständiger bestellt werden, da das MA25/MA50 Verkehrswertgutachten vorliegt

alles2
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Re: Gericht Kaufpreis Genossenschaftswohnung Erwerb - Erfahrungen

Beitrag von alles2 » 22.05.2024, 12:54

Die Genossenschaft wäre an dem Beschluss der Schlichtungsstelle gebunden. Soweit ich weiß, wird das Gericht dem Kläger einen pauschalen Kostenvorschuss auftragen, weil das Gericht nichts vorfinanziert. Die auferlegten Kosten können an die 3000 Euro ausmachen, damit zumindest das Gutachten finanziert werden würde. Bei dem Wert bin ich jetzt von einem Sachverständigengutachten im Mietzinsüberprüfungsverfahren ausgegangen, wenn es um die Bewertung der Mietzinshöhe geht. Solche Verfahren iSv § 15d Abs.2 WGG kommen allerdings nicht so oft vor, weshalb mir keine genaueren Daten vorliegen. Möchte man mehr über den gerichtlichen Ablauf wissen, kann der Amtstag genutzt werden.

Das Gericht muss allerdings nicht ein neuerliches Gutachten einholen lassen, wenn es die Parteien vorher zur Vernunft bringen kann und man sich anderweitig einigt. Ist das Verfahren abgeschlossen, können weitere Kosten entstehen, die dann vom Gericht nach Billigkeit aufgeteilt werden können. War die Klage unbegründet, würden diese üblicherweise dem Antragsteller angelastet werden. Es wird eben im Einzelfall entschieden. Daher ist es schwer einzuschätzen, wie es sich betragsmäßig entwickelt. Ebenso wie hoch die Anwaltskosten der Gegenseite ausfallen, die unter gar keinen Umständen zu unterschätzen wären und die für gewöhnlich von der nicht obsiegenden Partei zu tragen wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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