Strafregisterbescheinigung
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Strafregisterbescheinigung
Werden auch kleine Geldstrafen (in meinem Fall 40 Tagessätze) in der Strafregisterbescheinigung erfasst?
Re: Strafregisterbescheinigung
Nein, wegen § 6 Abs.2 TilgG (Tilgungsgesetz) und nicht mehr wie 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Hier für mehr Infos:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16351
Die 40 Tagessätze entsprechen übrigens 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (§ 19 Abs.3 StGB).
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16351
Die 40 Tagessätze entsprechen übrigens 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (§ 19 Abs.3 StGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Strafregisterbescheinigung
Vielen Dank für die Antwort. Hab diesbezüglich nichts konkretes im Netz gefunden. Hast mir echt geholfen.
Re: Strafregisterbescheinigung
Das stimmt schon, weshalb ich Dir auch kein Link aus dem Netz liefern konnte. Die Frage dürfte dann doch zu spezifisch sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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