Ich hätte zwei Fragen:
1. Steht einer Witwe bei einem Arbeitsunfall ihres Gatten nur Witwenrente nach § 215 ASVG zu oder zusätzlich auch Witwenpension nach §§ 257ff ASVG?
2. Welche der beiden Leistungen ist grob gesagt die höhere? (abgesehen von den komplizierten Berechnungen...)
Die Witwenrente ist ja eine Leistung aus der Unfallversicherung, die Witwenpension eine aus der Pensionsversicherung, oder?
Witwenrente / Witwenpension
Re: Witwenrente / Witwenpension
Ihr stehen beide Leistungen zu, sofern die jeweiligen Kriterien erfüllt sind. Die Höhe ist schwer zu sagen, da es von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Bei der Rente sind es zw. 20 und 40% der Bemessungsgrundlage. Bei der Pension 0 bis 60% von der Berechnungsgrundlage (§ 264 Abs.2 ASVG). Um es genauer zu erfahren, könnte man bei der AUVA und PVA nachfragen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Witwenrente / Witwenpension
Herzlichen Dank für die Info!
Wir haben nun selbst bei der BVAEB nachgefragt. Steht das irgendwo, dass beide Leistungen gleichzeitig zustehen? Irrtümlicherweise sind wir zunächst davon ausgegangen, dass nur eine der beiden möglich ist...
Wir haben nun selbst bei der BVAEB nachgefragt. Steht das irgendwo, dass beide Leistungen gleichzeitig zustehen? Irrtümlicherweise sind wir zunächst davon ausgegangen, dass nur eine der beiden möglich ist...
Re: Witwenrente / Witwenpension
Und was hat man Euch da gesagt? Die Versicherungsanstalt ist nicht für Unfallversicherungen zuständig und die Pensionsversicherung ist davon unabhängig. Habe jetzt auf die Schnelle auch nicht direkt was gefunden, wonach man beide Leistungen gleichzeitig beziehen kann. Umgekehrt wird man wahrscheinlich auch nichts finden, wonach man keine Hinterbliebenenpension bekommt, sobald ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht (oder andersrum).
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