Auslegung: Art 6 StGG?

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Mari
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Auslegung: Art 6 StGG?

Beitrag von Mari » 03.05.2024, 03:08

Es ist die Rede von "todte Hand". Was ist darunter zu verstehen?

2. Frage: Habe ich Recht mit dieser Aussage?: "In ´Absatz 2´ wird sogar das Recht eingeräumt für die „todte Hand“ das Grundrecht zur Erwerbsfreiheit einzuschränken. Somit liegt auch hier ein formeller Gesetzesvorbehalt vor".
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Art 6 StGG zweiter Satz: Für die todte Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, im Wege des Gesetzes aus Gründen des öffentlichen Wohles zulässig.



Hank
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Re: Auslegung: Art 6 StGG?

Beitrag von Hank » 03.05.2024, 07:01

Tote Hand (lateinisch Manus mortua) ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum von Korporationen wie der Kirche oder Stiftungen.

Jedenfalls kann der VfGH auch bei Grundrechten mit formellem Gesetzesvorbehalt einschreiten, wenn der Gesetzgeber Ziele verfolgt, die keinesfalls als im öffentlichen Interesse liegend anzusehen sind...

Mari
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Re: Auslegung: Art 6 StGG?

Beitrag von Mari » 04.05.2024, 00:12

passt danke :)

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