Vorgehensweise meines Anwalts in einem Zivilprozess - Anwaltshaftung?

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Silbergraf
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Vorgehensweise meines Anwalts in einem Zivilprozess - Anwaltshaftung?

Beitrag von Silbergraf » 19.04.2024, 13:23

Ich befinde mich derzeit in einem Zivilverfahren gegen meinen Arzt als klagende Partei, welches durch meine Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Aufgrund der Entwicklung meines Falles und aufgrund von Unstimmigkeiten und einem signifikanten Informationsdefizit seitens meines derzeitigen Anwalts, sehe ich mich gezwungen, eine alternative rechtliche Vertretung in Betracht zu ziehen. Meine Rechtsschutzversicherung deckt diese Zusatzkosten nicht ab. Kann ich meinen Anwalt bzw. seine Haftpflichtversicherung dafür belangen?

Zusammenfassung:

Meine aktuelle Rechtsvertretung hat es versäumt, mich über wesentliche rechtliche Möglichkeiten in meinem laufenden Verfahren zu informieren, was mich möglicherweise rechtliche Chancen gekostet hat.

Unter anderem wurde meiner Anforderung meine vollständige Patientenakte anzufordern und im Akt zu hinterlegen nicht nachgegangen. Das ist – unabhängig von meinem Wunsch – das erste, was im Fall einer Arzthaftung für die Beweissicherung zu tun ist. In Arzthaftungsprozessen ist es üblich und in der Regel entscheidend, die Patientenakte anzufordern, da sie grundlegende Beweise für den behandelten medizinischen Fall enthält. Es gehört zur Sorgfaltspflicht eines Anwalts, sicherzustellen, dass alle relevanten Beweise für die Vertretung seiner Mandanten effektiv genutzt werden. Das Unterlassen dieser grundlegenden Handlung könnte als Versäumnis angesehen werden, insbesondere da die Informationen der Akte zentral für meinem Fall sind.

In diesem Prozess hat die gegnerische Partei ein Dokument (Einwilligung zur Behandlung, also ebenfalls zentral für den Prozess!) mit einer angeblich von mir getätigten Unterschrift eingereicht. Ich habe dies in einem Mail meinem Rechtsanwalt mitgeteilt und ihn gefragt, wie die weitere Vorgehensweise ist. Da dies nicht mehr zivilrechtlich, sondern strafrechtlich relevant ist, hat dieser mit empfohlen, keine Strafanzeige zu stellen, da es auch Konsequenzen für mich nach sich ziehen könnte (Strafverfahren gegen mich wegen Verleumdung). Dennoch hat dieser eine Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung gestellt; diese hat die Deckung der Einreichung bei der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Mein Anwalt hat mir dies schriftlich mitgeteilt, und mich auch im Zuge dessen darüber informiert, wie hoch die Kosten voraussichtlich bei Einreichen einer solchen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sein werden (EUR 700,--). Ich habe die Freigabe hierfür nicht erteilt. Mein Anwalt hat aber bereits im Voraus eine Anzeige für die Staatsanwaltschaft vorbereitet und mir diese verrechnet. Ist diese Vorgehensweise und in Folge dessen die Rechnung in Ordnung? Ich habe wie gesagt, keine Freigabe erteilt, wie es mir mein Anwalt empfohlen hat, dennoch wurde eine Deckungsanfrage gestellt und die Anzeige vorbereitet und beides verrechnet (EUR 580,--).

Ja, es ist richtig, dass eine Anzeige wegen Urkundenfälschung ernsthafte Konsequenzen für meinen Arzt nach sich ziehen kann, und wenn sich diese als falsch herausstellt, theoretisch rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden; aber mittlerweile weiß ich, dass dies nur geschieht, wenn der Verdacht besteht, dass die Anschuldigung wissentlich oder leichtfertig falsch war. Ich habe diese Unterschrift aber nicht getätigt. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung setzt eben voraus, dass ich wissentlich falsche Behauptungen aufgestellt habe, um meinem Arzt Schaden zuzufügen. Wenn man triftige Gründe hat zu glauben, dass die Unterschrift gefälscht wurde, und dies auf Basis von Beweisen oder stichhaltigen Indizien behauptet wird, handelt es sich in der Regel nicht um Verleumdung – und diese Hinweise gibt es. Natürlich kann mein Anwalt mir nicht garantieren, dass kein Strafverfahren auf mich zukommt, aber wie gesagt, gibt es mehr als hinreichende Hinweise. Sonst würde ja niemand mehr was anzeigen, wenn man ein Strafverfahren zu befürchten hat.

Ich habe daraufhin, wie gesagt, die Freigabe nicht erteilt, da ich durch seine mehrmalige und eindeutige Empfehlung eingeschüchtert war. Dennoch habe ich ein graphologisches Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigers in Auftrag gegeben, da eine fehlende Einwilligung bzw. Aufklärung entscheidend für mein Verfahren ist. Dieses hat ergeben, dass die Unterschrift nicht von mir getätigt wurde. Mein Anwalt weigert sich weiters, dies im Zivilverfahren einzureihen und pocht weiters auf das Sachverständigengutachten.

Apropos Sachverständigengutachten: ich ihn darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die Sachverständige weigert, mir Auskunft über die im Rahmen ihrer Tätigkeit verarbeiteten personenbezogenen Daten (meine Patientenakte und darüber hinaus alle relevanten Informationen zur Gutachtenerstellung, die sie von meinem Arzt erhalten hat) zu geben. Er ist darauf überhaupt nicht eingegangen. Ich musste selbst in Erfahrung bringen, dass die vom Gericht beauftragte Sachverständige gesetzlich dazu verpflichtet ist, mir Auskunft über die Verarbeitung meiner persönlichen Daten zu geben. Dies ist gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtlich geboten siehe 2020-0.396.410 (D124.2061) – nach dieser Entscheidung kann bei der Gutachtenerstellung durch gerichtlich angeforderte Sachverständige nicht von einer justiziellen Tätigkeit ausgegangen werden, sondern diese sind „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO anzusehen und somit den Parteien des Verfahrens unter anderem zu Auskünften nach der DSGVO verpflichtet. Ein solcher gesetzlicher Verstoß lässt ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit, Objektivität und Neutralität der Sachverständigen aufkommen, da eine transparente und gesetzeskonforme Vorgehensweise grundlegend für die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit eines Sachverständigengutachtens ist. Dieses Wissen ist entscheidend für die Sicherstellung meiner rechtlichen Interessen und kann potenziell zu anderen Entscheidungen (wie vielleicht die Ablehnung der Sachverständigen in meinem Fall) führen, und dadurch auch den Prozess maßgeblich verkürzen bzw. beschleunigen (durch einen Vergleich).

Wenn ein Arzt seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben und im Falle eines Gerichtsverfahrens zu weiteren Beweiserleichterungen und einer Beweislastumkehr führen. Das bedeutet, dass ich derzeit beweisen muss, dass mein Arzt einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler zu einem Schaden geführt hat. In meinem Fall hat mein Arzt seine Aufklärungs- und/oder Dokumentationspflicht verletzt – offenbar kann das dazu führen, dass nun mein Arzt beweisen muss, dass kein Fehler in der Behandlung vorlag oder dass ein solcher Fehler nicht zu dem behaupteten Schaden geführt hat. Hierfür ist nicht gesicherte Tatsachen notwendig, es reicht ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit. Seine Dokumentation deckt sich zu 100% mit meiner Schilderung und wie gesagt, die Einwilligung bzw. Aufklärung fehlt.

All diese Dinge würden meine Position stärken, jedoch ist meine aktuelle Rechtsvertretung nicht darin interessiert, diese im Zivilverfahren einzubringen.

Diese Entwicklung hat bei mir zu einem schweren Vertrauensverlust geführt, da ich mich auf die Fachkompetenz und das Engagement meines Anwalts verlassen muss, um meine Rechte effektiv zu verteidigen und durchzusetzen. Die Frage ist: sind dies bereits schwere Fehler meines Anwalts und wie kann ich weiter vorgehen (außer natürlich den Anwalt zu wechseln)?



alles2
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Re: Vorgehensweise meines Anwalts in einem Zivilprozess - Anwaltshaftung?

Beitrag von alles2 » 19.04.2024, 23:57

Ich könnte ein Lied darüber singen, wie Richter, Gutachter, Anwälte, Ärzte von Standeskollegen oder den anderen Berufsgruppen geschützt werden, obwohl das Gesetz für alle gleich sein sollte. Es gibt mitunter den Spruch, dass das Gericht Recht spricht, aber nicht immer Gerechtigkeit. Gewisse Herrschaften können es sich eben hierzulande so richten, wie es ihnen genehm ist. Und wer mal oben sitzt, der mag auch geneigt sein, seine Macht zu missbrauchen. Sicher könnte man dem Einhalt gebieten, indem man sich diesen Malversationen nicht bieten lässt. Doch dem habhaft zu werden, ist das große Kunststück. Aktuell sind einige Anzeigen gegen Richter wegen Amtsmissbrauch raus oder in Vorbereitung. Nicht etwa wegen einer Fehlentscheidung, sondern wenn in mehreren Fällen eine klare Tendenz erkennbar ist, um bevorzugte Personen bewusst zu schützen. Da werden mal widerlegbare und -sprüchliche Pseudo-Begründungen aufgetischt, ohne sich im Geringsten mit den Argumenten des Rechtsmittelwerbers auseinandergesetzt zu haben. Oder Gesetzestexte bemüht, die mit der Sache nichts zu tun haben oder absichtlich aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Und das alles nur, um einen Rechtsbehelf aus der Welt zu schaffen. Man darf gespannt sein, was dabei rauskommt. Erwarten tue ich mir nichts.
Auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer wegen Unzulänglichkeiten durch Anwälte habe ich längst aufgegeben. Die belastenden Argumente werden nicht aufgegriffen, es wird alles zu Gunsten des Anwaltes ausgelegt, Beschwerden werden nicht mehr behandelt oder die Akte liegt seit Ewigkeiten unbehandelt beim Landesverwaltungsgericht.

Wie man bei Verfehlungen oder Versäumnissen von Anwälten vorgehen könnte, wurde hier angerissen (Stichwort u.a. Berufshaftpflichtversicherung):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=24988#p53614

Wie eine womöglich unberechtigte Honorarnote bekämpft werden könnte, findest Du dort, wo eine ähnliche Erfahrung wegen nicht erteilter Aufträge beschrieben wurde:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=19526

Dort kann man auch herausfischen, wie man gegen derartige Anwälte oder dessen Rechnungen vorgehen könnte. Die Kanzlei hatte sich seither nicht mehr gemeldet, obwohl es nie einen Cent von der Betroffenen gesehen hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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