Jemand hat Datenlöschung in einem Krankenhaus beantragt. Der Anwalt des Primars der zuständigen Abteilung des Krankenhauses hat dem Patienten Folgendes geschrieben'
Die Anwendung von Art. 21 der Datenschutzverordnung
ist nach §94 Abs.3 OöKAG ausgeschlossen worden.
Insofern ist Ihe Widerspruch wirkungslos aufgrund der speziellen gesetzlichen Bestimmung.
Eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten bedurfte
es gar nicht, da dies zur Erfüllung des Behandlungsvertrages notwendig war und eine gesetzliche Ermächtigung zur Datenverarbeitung vorliegt.Die von Ihnen verlangte Sperre von Daten existiert zudem in Österreich nicht.
Kann das hier Mal jemand erklären, was der Anwalt des Primars dem Patienten hier eigentlich genau mitteilen will ? Dass man mit ihm machen kann, was man will ?
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Der Primar ist übrigens während der Pandemie verstorben. Er hat in den Entlassungsbrief einige total falsche Angaben geschrieben. Dies konnte man auch danach nachweislich belegen. Nur leider läuft hier vieles korrupt...
Wohin kann man sich am besten wenden, wenn falsche Entlassungsbriefe geschrieben werden , auch die Beschwerdestelle korrupt arbeitet. Gutachten werden geschrieben, bei denen der Patient nie begutachtet wurde usw. Wichtige Befunde werden einfach ignoriert usw.
Danke schon Mal
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