Forenhaftung (Host-Providerhaftung)

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cwolf
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Forenhaftung (Host-Providerhaftung)

Beitrag von cwolf » 20.02.2024, 09:19

Hallo,
ich habe eine Frage aus eigenem Interesse.
Angenommen ich habe ein Online-Forum und bin Host-Provider, wo ich Beiträge von Usern überwachen kann bzw. sperren kann. Ich beziehe mich hierbei auf den "alten" § 16 ECG, der jetzt von der neuen Verordnung zum sog. DSA abgelöst worden ist und jetzt im Artikel 6 dort verankert ist.
Wenn es eine Unterlassungserklärung gibt, dass Mitarbeiter eines Unternehmens bestimmte Äußerungen über ein anderes Unternehmen unterlassen sollen und es schreibt dann trotzdem irgendjemand etwas in mein Forum, das aber gegen diese Unterlassungserklärung spricht, wer haftet dann konkret? wenn es nicht meine Mitarbeiter wären, sondern jemand anderes, der einfach so in mein Forum posten kann, wer würde konkret haften?



Hank
Beiträge: 1485
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Forenhaftung (Host-Providerhaftung)

Beitrag von Hank » 24.02.2024, 22:47

Die gesetzlichen Rechtsfolgen für unerlaubte Geschäfte sind unterschiedlich festgesetzt, die Sanktionen variieren bis hin zu Verwaltungsstrafen:

§ 1 UWG
„Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen (z.B. Gesetzesumgehungen) vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.”

§ 879 ABGB „Ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig ...”.

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