Hallo liebes Forum,
wir haben einen Todesfall in der Nachbarschaft.
Verwandte gibt es, aber es war jahrelang kein Verwandter bei der verstorbenen Person. Wir haben sein vielen Jahren den Hausschlüssel für etwaige Notfälle und waren Vertrauensperson und haben in seinem Namen auch Banküberweisungen usw übernommen..
Wir haben ihn am Todestag gefunden und die Rettung verständigt.
Am Todestag waren Notarzt und Polizei verständigt und im Haus.
Die Polizei hat den Schlüssel des Verstorbenen von uns bekommen.
Wir haben zu Lebzeiten des Verstorbenen einen 2.Schlüssel bekommen.
Es gibt ein Haustier, welches Winterschlaf macht.
Die Gefriertruhe und Kühlschrank sind voll.
Sind wir noch als Aufbewahrer der Hausschlüssel bevollmächtigt, wenn der Hausbesitzer verstorben ist?
Müssen wir den uns anvertrauten Hausschlüssel des Verstorbenen einer Person der Verwandtschaft übergeben?
Danke für Info
Todesfall
Re: Todesfall
Kläre das mit dem Gerichtskommissär bzw. Notar oder dem Verlassenschaftsgericht (im Zuge des Amtstages), da sie nach § 546 ABGB die Rechtsposition des Verstorbenen fortsetzt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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