Nachdem einige Experten hier wissen wollten, wie es in unserer Sache weitergegangen ist hier ein kurzes (langes) Update:
Ein Drama in mehreren Akten:
Akt-1: Wohnung wird 2019 bezogen, Gastherme ist schon kaputt, Eingangstür ist ebenfalls vollkommen kaputt. Gastherme wird nochmals repariert, Eingangstüre bleibt mangels jeglicher Reaktion der Hausverwaltung kaputt.
Akt-2: WEG Novelle 2022 – alle jubeln, dass bestimmte privilegierte Maßnahmen möglich werden – wir schreiben juristisch falsch/ungenügend die gewünschten umzusetzenden Gewerke (Wechsel Gastherme zu Luftwärmepumpe, Austausch Eingangstüre) am schwarzen Brett aus – 4 Monate keine Reaktion der Miteigentümer (wie auch sonst immer bei allen Wünschen von uns)
Akt-3: Nach Fertigstellung der Gewerke Klage auf Rückbau, die Gerichte werden beschäftigt. Der Streitrichter sieht uns nicht als vorsätzlichen Sünder und pausiert das Verfahren, bis ein Außerstreitrichter über die Genehmigungsfähigkeit der Gewerke geurteilt hat. Für das Pausieren fordern die Kläger massive Zugeständnisse.
Akt-4: Endlich ist in Tirol nach ca. 1 Jahr wieder eine Außerstreitrichterin im Einsatz, die Klagen wurden zwischenzeitlich nicht zurückgezogen und auch sonst haben die Miteigentümer nichts unternommen (sieh hätten uns gezwungen, in eine zu bauende zentrale Heizanlage einzumünden und die LWP abzubauen), wir sind hoffnungsfroh, dass jetzt die Außerstreitrichterin die Gewerke durchwinken kann.
Akt-5: Die Außerstreitrichterin sagt in der ersten Minute, dass wir einen „Elefanten“ im Raum haben – gemeint war damit, dass wir einen Schriftsatz mit ca. 40 Seiten unmittelbar vor dem Termin eingebracht hatten (Schriftsatz besteht aber zur Hälfte aus Fotodokumentation), auch kann sie derzeit kein „wichtiges Interesse“ § 16 Abs 2 WEG erkennen. Mein Einwand, dass ich es nicht verstehen kann, dass ein Gewerk LWP somit nicht genehmigungsfähig wäre wird zusätzlich noch mit dem Argument weggewischt, dass man sich ja jetzt mit unzähligen Gutachtern alles anschauen wird (Schallgutachten, hochbautechnisches Gutachten usw.) – und wenn nur irgendwas nicht passt, dann ist es aus.
Weitere Meldung der Richterin: Und auch wird beurteilt, wie sich die Antragsteller vor Gericht verhalten(!)
Die Fragen die sich uns in diesem Drama stellen:
Wie kann ein Einbau einer Heizung (in diesem Fall mit Durchbohrung der Außenwand für Vor-/Rücklauf der LWP und somit Inanspruchnahme von Allgemeinfläche) KEIN wichtiges Interesse darstellen? Immerhin hat Fr. Gewessler in der Zeit der Umrüstung massiv davor gewarnt, dass es mit Gas aus ist. Das ist zwar nicht eingetreten aber trotzdem will ja jeder weg von den fossilen Heizungen (auch wenn eine LWP eine Mogelpackung ist, der Strom kommt ja auch irgendwo her).
Kann es wirklich sein, dass die Gerichte die letzten Jahre vollkommen abgekapselt auf einem anderen Planeten gewohnt haben und jetzt noch immer mit dem Dirnbacher Know-How die Urteile fällen?
Kann es wirklich sein, dass keine objektive Betrachtung der Sache passiert, sondern ein Verhalten vor Gericht beurteilt wird, sind die Gerichte so etwas wie eine Erziehungsanstalt?
Kann es wirklich sein, dass sich eine Richterin durch einen etwas umfangreicheren Schriftsatz welcher knapp vor dem Termin eingebracht wurde, so „belästigt“ fühlt?
Wir für uns haben aufgegeben, die Miteigentümer haben einen Schaden von ca. 50 TS EUR verursacht, wir werden vom modernen Heizsystem LWP auf eine altmodische Gastherme zurückbauen. Die Intention des Streitrichters, uns vor dem ultimativen Schaden zu schützen hat die Außerstreitrichterin erfolgreich bekämpft.
Update WEG Einbau einer LWP - Außerstreitverfahren
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- Registriert: 29.12.2014, 17:10
Re: Update WEG Einbau einer LWP - Außerstreitverfahren
Vielen Dank für das update, aus dem man die derzeit vollkommen unbefriedigende und für alle Seiten unsichere rechtliche Situation sehr gut ersehen kann.
Es gibt da für den Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf und es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, wieso man hier nicht auch schon bei der aktuellen Novelle Vorkehrungen getroffen hat.
Das hilft Ihnen aber leider wohl nichts...
Was Ihre Schilderungen des Gerichtsalltags betrifft, so muss man hier ein wenig differenzieren: Die Vorlage von umfangreichem Schriftsatz bzw. Lichtbildern usw. kurz vor der Verhandlung (obwohl dazu doch wirklich lange Zeit war), stößt wohl jedem Richter sauer auf, der sich bereits auf die Verhandlung vorbereitet hat und wo dann diese neuen Unterlagen einen zusätzlichen Aufwand darstellen und damit den "Fahrplan" durcheinander bringen.
Die Unterlagen müssen ja auch der Gegenseite zugänglich gemacht werden, diese muss dazu Stellung nehmen können, Vorbringen erstatten usw.
Man sollte daher (wenn man nicht anwaltlich vertreten ist), solche Eingaben mindestens 4 Wochen vor dem Termin machen (Anwälte können einander direkt zustellen, da sind die Fristen uU kürzer).
Was "das Verhalten vor Gericht angeht" so lässt diese Aussage mehrere Deutungen zu. Es ist entweder tatsächlich eine vollkommen daneben gegangene Bemerkung, die schon an der Grenze für eine Befangenheit der Richterin liegt, oder "nur" ungeschickt formuliert bzw. falsch verstanden worden.
Das "Verhalten" kann insoferne von Bedeutung sein, als es bei der Beurteilung, ob die Maßnahme zustimmungsfähig ist, ja auch zu einer Interessensabwägung kommt. Es gibt nun durchaus gewisse Vehaltensweisen vor Gericht, aus denen man ableiten kann, dass es mit den (berechtigten) Interessen einer Partei nicht weit her ist. Wenn zB Argumenten jeweils entgegnet wird, es ginge aber doch bitteschön "ums Prinzip", dann steckt da uU nicht wirklich schützenswertes Interesse dahinter usw.
Im Regelfall sollte aber gerade so ein Verfahren doch wohl eher emotionslos abgehandelt werden können. Entscheidend sind da, wie auch von Ihnen berichtet im Wesentlichen die Gutachten, aus denn sich dann das Gericht das Bild macht, ob und was für die Gegner der Maßnahme "zumutbar" wäre.
Es gibt da für den Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf und es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, wieso man hier nicht auch schon bei der aktuellen Novelle Vorkehrungen getroffen hat.
Das hilft Ihnen aber leider wohl nichts...
Was Ihre Schilderungen des Gerichtsalltags betrifft, so muss man hier ein wenig differenzieren: Die Vorlage von umfangreichem Schriftsatz bzw. Lichtbildern usw. kurz vor der Verhandlung (obwohl dazu doch wirklich lange Zeit war), stößt wohl jedem Richter sauer auf, der sich bereits auf die Verhandlung vorbereitet hat und wo dann diese neuen Unterlagen einen zusätzlichen Aufwand darstellen und damit den "Fahrplan" durcheinander bringen.
Die Unterlagen müssen ja auch der Gegenseite zugänglich gemacht werden, diese muss dazu Stellung nehmen können, Vorbringen erstatten usw.
Man sollte daher (wenn man nicht anwaltlich vertreten ist), solche Eingaben mindestens 4 Wochen vor dem Termin machen (Anwälte können einander direkt zustellen, da sind die Fristen uU kürzer).
Was "das Verhalten vor Gericht angeht" so lässt diese Aussage mehrere Deutungen zu. Es ist entweder tatsächlich eine vollkommen daneben gegangene Bemerkung, die schon an der Grenze für eine Befangenheit der Richterin liegt, oder "nur" ungeschickt formuliert bzw. falsch verstanden worden.
Das "Verhalten" kann insoferne von Bedeutung sein, als es bei der Beurteilung, ob die Maßnahme zustimmungsfähig ist, ja auch zu einer Interessensabwägung kommt. Es gibt nun durchaus gewisse Vehaltensweisen vor Gericht, aus denen man ableiten kann, dass es mit den (berechtigten) Interessen einer Partei nicht weit her ist. Wenn zB Argumenten jeweils entgegnet wird, es ginge aber doch bitteschön "ums Prinzip", dann steckt da uU nicht wirklich schützenswertes Interesse dahinter usw.
Im Regelfall sollte aber gerade so ein Verfahren doch wohl eher emotionslos abgehandelt werden können. Entscheidend sind da, wie auch von Ihnen berichtet im Wesentlichen die Gutachten, aus denn sich dann das Gericht das Bild macht, ob und was für die Gegner der Maßnahme "zumutbar" wäre.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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