Erbschaft Vergleich Daten Computer

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cobra98
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Erbschaft Vergleich Daten Computer

Beitrag von cobra98 » 29.05.2023, 22:45

Hallo,
bei einer Erbschaft wurde ein Vergleich geschlossen, wo ein Computer uns vermacht wurde mit allen Bildern, Unterlagen zu unserer Geburt, Schule etc.
Nun hat die Gegenseite angekündigt den Computer zu übergeben allerdings komplett vorher zu löschen, da auch persönliche Daten von Ihnen oben sein sollen.
Der Wortlaut des Vergleiches war:
"Der Antragsteller xxxx ist berechtigt, auch zusätzlich zum Laptop auch den Computer des Verstorbenen sowie Fotoalben, seine persönlichen Gegenstände aus dieser Wohnung xxx 12 mitzunehmen."
Nun stellt sich die Frage wie kann eine Löschung der Daten unterbunden werden, bevor die Wohnung vom Verlassenschaftsverwalter an die Gegenseite übergeben wird?
Welche Rechtsmittel gäbe es hierzu?
Besteht keine Möglichkeit die Daten zu retten? Durch eine Löschung ist auch die Identität des Computers nicht mehr gegeben.
An den Richter kann man sich nicht wenden da der Akt beim Notar liegt.
Wir möchten um jeden Preis unsere Fotos und Unterlagen, quasi unsere digitale Vergangenheit retten.
Mündlich war es klar definiert das es uns um die Fotos etc auf Laptop und Computer ging, jedoch schriftlich wurde dies in einer "einfachen Form" erfasst.
Was wiederum von der Gegenseite ignoriert wird und den Notar auch darüber informierte das die Daten auf dem Computer vorher gelöscht werden.



alles2
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Re: Erbschaft Vergleich Daten Computer

Beitrag von alles2 » 31.05.2023, 10:41

Der Thread kommt mir bekannt vor! Immerhin hast Du den alten vom 7.5.2023 gelöscht, bevor ein neuer in entschärfter Fassung ohne den ganzen Vorwürfen und deutschen ChatGPT-Ergebnissen erstellt wurde. Beim gerichtlichen Vergleichen bin ich nicht so sattelfest, weil ich es bisher nur mit Feststellungsklagen nach § 228 ZPO zu tun hatte. In Deinem Fall sehe ich nur die einzige Möglichkeit einer Leistungsklage nach § 406 ZPO, um die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens zu erwirken. Schließlich möchtet Ihr den PC so haben, wie es ist, und nicht irgendwie in einem bearbeiteten Zustand.
Zuletzt geändert von alles2 am 31.05.2023, 22:44, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

cobra98
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Re: Erbschaft Vergleich Daten Computer

Beitrag von cobra98 » 31.05.2023, 19:46

Danke :)
Parallel hab ich DSGVO Art 20 & 21 auch eine Anfrage gestellt vielleicht hilft dies auch

alles2
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Re: Erbschaft Vergleich Daten Computer

Beitrag von alles2 » 31.05.2023, 19:53

Kann ich mir nicht vorstellen, da diese Verordnung für lebende Personen gilt. Weiß nicht, woher Du das hast.

Damit das Problem besser verstanden wird, habe ich den alten Thread nochmals angesehen und füge hier den wesentlichen Teil ein:
Aufgrund von einer vermutlichen Verschleierung der zweiten Partei, sollen die Daten von allen Computern des Verstorbenen gesichtert und ausgewertet werden, um weitere Vermögenswerte, Schulden wie auch mögliche Personen zu eruieren die zur Beerdigung eingeladen werden können.
[...]
Auf welche Paragraphen kann man sich als Tochter des Verstorbenen berufen um alle Daten vom Notar sichern zu lassen
und auch vorher selbst auszuwerten?
Auf welchen gesetzlichen Rücklagen könnte man eine Datensicherung von allen elektronischen Geräten verlangen,
die Daten sollen dem Notar, wie auch allen Erben zur Verfügung gestellt werden um auch etwaige strafrechtliche relevante Details zu eruieren.
Die Computer wurden im Vergleich geregelt, jedoch will die Gegnerische Partei diese erst nach Abschluss des Vergleiches selbst übergeben und vermutlich ebenfalls vorher löschen/neu installieren.
Da bereits 1 Konto eruiert werden konnte was von der gegnerischen Partei nicht angegeben wurde, wären jegliche Paragraphen hilfreich mit denen man beim Notar argumentieren kann bzw. ob auch der Weg zum Staatsanwalt unter Berufung bestimmter Paragraphen denkbar wäre.
Auch der digitale Nachlass sollte nach § 531 ABGB zu den Nachlasspositionen zählen, soweit über dessen Löschung nicht letztwillig verfügt wurde. Mehr dazu hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/todesfall/2/Seite.190430.html

Wenn es daran gilt, diese zu verschleiern, dann könnte die Tathandlung der betrügerischen Krida gemäß § 156 StGB erfüllt werden. Dies anzuzeigen, damit eventuell die Löschung der Dateien verhindert wird, könnte sehr gewagt sein, ohne aussagekräftige Indizien vorweisen zu können. Bevor so weit gegangen wird, könnte es helfen, dies den Beteiligten lediglich anzukündigen, um sie von entsprechenden Vorhaben abhalten zu können.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.06.2023, 00:57, insgesamt 1-mal geändert.
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cobra98
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Re: Erbschaft Vergleich Daten Computer

Beitrag von cobra98 » 01.06.2023, 08:13

Naja die Daten enthalten auch jene zu meiner Person, meiner Kindheit, meiner Mutter, Verwandte.
Bringt dann die Androhung einer Leistungklage eventuell was?
Dies müsste sich auf den Notar beziehen oder? Weil wenn man diese auf die Gegenseite bezieht, diese
den Computer dann aber löscht wird sie nichts bringen.
Die Aussagekräftigen Indizien wären vermutlich auf der Festplatte des Computers den ich bekommen sollte,
sonst würden sie nicht ankündigen diesen komplett gelöscht an mich zu übergeben.
Sie gaben an das da persönlichen Daten von der Gegenpartei oben sein sollen ohne dies zu beweisen.
Ich dachte vom Wortlaut gehört der Computer eigentlich bereits mir, kann man nicht verlangen das dieser zum Notar gebracht wird und die Gegenpartei die Daten dort ihrer Person löscht in Anwesenheit des Notars?
Oder kann sie wirklich einfach so den Computer nehmen, löschen und mir dann übergeben obwohl dies nicht mündlich so besprochen war?

alles2
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Re: Erbschaft Vergleich Daten Computer

Beitrag von alles2 » 01.06.2023, 08:35

Wie gesagt, das mit der Leistungsklage kenne ich nur aus der Theorie. Ich nehme aber mal an, dass der gerichtliche Vergleich bereits unterschrieben wurde und noch auf die Einantwortung gewartet wird. Ansonsten wäre die Sachlage eben direkt an den Gerichtskommissär heranzutragen. Dieser sollte von den ganzen Umständen erfahren, weil er Maßnahmen ergreifen kann, um dem Verschleiern von Vermögenswerten oder deren Spuren gegenzusteuern. Mir erschließen sich sonst keine rechtlichen Möglichkeiten, um dem habhaft zu werden, wenn die Gegenseite nicht mitwirken möchte. Habe mal gehört, dass über den Notar ein Wohnobjekt durch gerichtliche Anordnung der einstweiligen Verfügung iSd § 381 Z1 EO (Exekutionsordnung) sichergestellt wurde, weil vermutet wurde, dass sonst die Wertgegenstände ausgeräumt werden könnten.
In dem vorangegangen Thread hattest Du was von einem Löschauftrag erwähnt, weshalb es hier schwierig wird, den ganzen Sachverhalt zu überblicken.
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