Uneingeschränktes Wohnrecht auf Lebenszeit

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Scheuchy
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Uneingeschränktes Wohnrecht auf Lebenszeit

Beitrag von Scheuchy » 29.11.2022, 09:28

Hallo liebe Forum,

ich hätte eine dringende Frage zur Berechnung des uneingeschränkten lebenslänglichen Wohnrechts meiner Stiefmutter (grundbüchlich eingetragen).
- Wert der Immobilie wurde durch Gutachter auf 75.000 Euro geschätzt.
- Wert des Wohnrechts 60.000 Euro
Bewertung des Gutachters: "Das Wohnhaus befindet sich in sehr zentraler Lage mit einem sehr schönen kleinen Grundstück, es ist jedoch ein erhöhter Investitionsrückstau vorhanden (Dach, Fassade, Fenster, Böden, Sanitär, Innenräume bzw. Behebung div. Feuchtigkeitsschäden im Keller)"

Der Wert der Immobilie begründet sich auf dem schönen zentral gelegenen Grundstück.
Das Haus selbst ist in desolatem Zustand, zwar bewohnbar, aber nicht mehr viel wert.
Die Frage: Wo liegt der tatsächliche Wert der Immobilie abzüglich des Wohnrechts?
Werden die 60.000 Euro Wohnrechtswert komplett auf die Immobilie (Haus auf schönem Grundstück) berechnet, oder nur auf den Wert des Hauses?

Vielen Dank im Vorab



MG
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Re: Uneingeschränktes Wohnrecht auf Lebenszeit

Beitrag von MG » 29.11.2022, 17:08

Ohne das Gutachten im Detail zu kennen, kann davon ausgegangen werden, dass derartige Gutachten üblicher Weise den Wert der gesamten Liegenschaft beurteilen.

Haus und Grund bilden (wenn es sich nicht um Sonderfälle, wie zB so genannte "Superädifikate" handelt) eine rechtliche Einheit. Es werden zwar uU im Gutachten eigene Teilwerte für "Grund und Boden" und das/die Gebäude ausgewiesen, aber im Normalfall wird dann am Ende der Gesamtwert der Liegenschaft ermittelt und angegeben.

In Ihrem Fall hätte ich Ihre Ausführungen so verstanden, dass der Gesamtwert € 135.000,-- wäre, wegen der Belastung durch das Wohnrecht jedoch um 60.000,-- zu mindern ist und daher € 75.000,-- als derzeitiger Wert (der gesamten Liegenschaft) übrig bleibt.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Scheuchy
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Re: Uneingeschränktes Wohnrecht auf Lebenszeit

Beitrag von Scheuchy » 29.11.2022, 21:51

Hallo Herr Gruner,

vielen Dank für die ausführliche Nachricht.
Ja, das stimmt - das Gutachten beschreibt den kompletten Wert der Liegenschaft, ohne explizit auf den jeweiligen Wert des Hauses bzw. des Grundstückes einzugehen.
Es wird lediglich beschreiben, dass das Haus in desolatem Zustand ist, aber es sich auf einem sehr schönen, zentral gelegenen Grundstück befindet.
Leider liegt der Gesamtwert nur bei 75.000 Euro, und das Wohnrecht meiner Stiefmutter würde den Wert gegen Null verschieben.
Soweit ich Sie verstanden habe, spielt also der Zustand des Hauses bei der Berechnung des Wohnrechts keine wirkliche Rolle.
Ich hatte gehofft, dass das Wohnrecht finanziell nur auf den Wert des Hauses angerechnet würde, und mir am Ende der Rechnung der Wert des Grundstückes erhalten bliebe.
So würde das Wohnrecht am Ende den Wert der Liegenschaft auf einen Betrag von circa 15.000 Euro drücken.
Ich hoffe, ich habe das alles so richtig verstanden.

Vielen Dank nochmals.

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