Hallo, meine Mutter wohnt in einer Mietwohnung und hatte einen Wohnungsbrand mit einem größeren Schaden. Sie selbst hat keine Haushaltsversicherung, es gibt allerdings eine Gebäudeversicherung, für die es grundsätzlich eine Deckung für Schäden am Gebäude durch Feuer gibt. Da der Schaden beim Kochen passierte, wo sie die Küche kurz verlassen hat, habe ich die Sorge, dass die Gebäudeversicherung die Kosten aufgrund grober Fahrlässigkeit regressiert.
Sie ist im Besitz einer Eigentumswohnung, in der sie nicht wohnt. Sie hat 2 Monate vor dem Schadenereignis nachweislich einen Notar beauftragt, damit die Wohnung an meine Schwester und mich übertragen wird (Schenkung). Laut Notar wird die Grundbucheintragung in 1-2 Wochen abgeschlossen sein.
Nun zu meiner Frage: Sollte die Versicherung zu der Entscheidung kommen, dass sie grob Fahrlässig gehandelt hat, kann sie dann die Übertragung Rückgängig machen und die Eigentumswohnung regressieren?
Vielen Dank und liebe Grüße
George
Regress bei grober Fahrlässigkeit
Re: Regress bei grober Fahrlässigkeit
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem Wasserschaden, die Versicherung schickte einen Gutachter, er fand keine Schuld beim Mieter . Er hatte nicht gesehen dass die Dusche undicht war. Ich dachte es sei fahrlässig gewesen, aber grobe Fahrlässigkeit wird es nicht zwangsläufig.
In dem Fall glaube ich nicht. Erst wenn es öfter passiert oder bei Neukunden vielleicht.
In dem Fall glaube ich nicht. Erst wenn es öfter passiert oder bei Neukunden vielleicht.
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