Wohnanlage mit Miet- und Eigentumswohnungen

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EvaM
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Wohnanlage mit Miet- und Eigentumswohnungen

Beitrag von EvaM » 26.09.2022, 18:42

Ich wohne seit 16 Jahren in einer sog. Mischanlage mit ursprünglich 24 Eigentums- und 60 Mietwohnungen. Nach 10 Jahren konnten die Mieter die Wohnung kaufen bzw. wenn sie ausziehen, wird diese Wohnung nicht mehr neu vermietet, sondern verkauft.
Nun sind wir mittlerweile 47 Eigentümer - was wir aber nur deshalb wissen, weil ein Nachbar vor ca. einem Jahr alle fragen musste, ob sie einverstanden sind, dass er sich eine Markise montiert (da bekam er von der Buwog eine Liste mit Namen, Stiege und Tür).
Da es immer wieder Angelegenheiten oder Probleme gibt, über die wir Eigentümer uns gegenseitig durch Rundmails informieren, wüssten wir immer gerne den aktuellen Stand - also, ob vielleicht wieder neue Eigentümer dazu gekommen sind - weil die ja sonst davon ausgeschlossen wären.
Nachdem ich bei der Buwog angefragt habe, ob Sie informieren mitteilen könnten, wenn es einen neuen Eigentümer gibt, bekam ich die Antwort, das sei gegen den Datenschutz und sie könnten das nicht machen.
Meine Frage nun: Stimmt das überhaupt mit dem Datenschutz (beim Einzug bekamen wir nämlich eine Liste aller Eigentümer, wo sogar das Geburtsdatum der jeweiligen Eigentümer dabei stand)? Bzw. wie können wir sonst erfahren, ob ein neuer Eigentümer dazu gekommen ist?



Xtremekajak
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Re: Wohnanlage mit Miet- und Eigentumswohnungen

Beitrag von Xtremekajak » 28.09.2022, 10:00

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dingliche Rechte eingetragen werden. Gegen eine kleine Spende an den Fiskus steht Ihnen die Einsicht zu.

EvaM
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Re: Wohnanlage mit Miet- und Eigentumswohnungen

Beitrag von EvaM » 28.09.2022, 17:17

Danke für den Tipp. Ich dachte halt nur, es ginge einfacher, weil wir ja nie wissen, wann eine Wohnung verkauft wird. Allerdings haben wir jetzt erfahren, dass bei der Eigentümerversammlung, die alle zwei Jahre abgehalten werden muss, im Protokoll eine Liste aller Eigentümer dabei sein wird. Das hilft uns schon weiter, zumindest alle zwei Jahre.

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