Erbe nach Einantwortung noch nicht erhalten

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Katleen
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Erbe nach Einantwortung noch nicht erhalten

Beitrag von Katleen » 07.09.2022, 15:43

Hallo,

meine Geschwister und ich stecken seit Mai 2020 in einem Erbverfahren um unsere verstorbene leibliche Mutter. Aufgrund von Schulden und einer zu verkaufenden Wohnung hat sich das ganze Verfahren ziemlich gezogen. Nun war am 28. April 2022 die letzte Tagsatzung beim Notar, wo wir alle das Erbe bedingt angetreten haben und die Info erhalten haben, dass es noch ca. 8 Wochen dauert bis wir unser Geld erhalten. Am 21.06.2022 kam die Einantwortung vom Gericht wo die gesamten Kosten und wer wie viel Anteilig erhält bestätigt wurden. Ende Juli 2022 haben wir beim Notar nachgefragt wie lange es noch dauert und bekamen die Antwort, dass eine Frist bis 25.08.2022 gesetzt wurde, wenn wir bis dahin unser Geld nicht haben müssen sie urgieren (wo?). Nun haben wir den 07.09.2022 und wir haben unser Erbe noch immer nicht erhalten, beim Notar wollen wir nicht mehr anrufen, weil jeder Anruf verrechnet wird (die Notarsubstitutin, die die Wohnung verkauft hat, hat 21.000€ verrechnet :shock: ). Ein Monat nach der Einantwortung kam ein Brief von einem Inkassobüro, die plötzlich auch noch 7.000€ von uns Erben haben wollen. Der Notar wusste nach eigener Aussage nichts von dieser Forderung. Mit dem Inkassobüro haben wir auch Kontakt aufgenommen und nach telefonischer Absprache mit der Sachbearbeiterin eine Mail hingeschrieben, dass wir diese Kosten nicht bezahlen werden, da kam seither nichts mehr zurück.

Inzwischen haben wir schon die Notariatskammer eingeschaltet, weil wir das Gefühl haben, dass der Notar das Ganze absichtlich verzögert, allerdings müssen die den Fall auch erst prüfen. Nun zu meiner Frage, ist es normal, dass wir unser Erbe trotz erfolgter Einantwortung noch immer nicht ausbezahlt bekommen haben?



DorisMihokovic
Beiträge: 716
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Re: Erbe nach Einantwortung noch nicht erhalten

Beitrag von DorisMihokovic » 25.09.2022, 22:40

Offenbar hat der Käufer der Wohnung den Kaufpreis noch nicht bezahlt.
Dass Urgenzen in einem Verlassenschaftsverfahren durch den Gerichtskommissär zusätzlich verrechnet werden, erscheint mir etwas merkwürdig, um nicht zu sagen, suspekt. Möglicherweise fehlen aber wesentliche Details in Ihrer Problembeschreibung.

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