Liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Aufbewahrung von Verträgen.
1.) Müssen Dienstverträge (mit in diesem Fall, Freelancern), physisch aufbewahrt werden oder reicht es diese digital aufzubewahren? Und wie lange müssen diese aufbewahrt werden?
2.) Müssen Verträge auch physisch aufbewahrt werden, wenn sie digital signiert wurden?
3.) Wie lange müssen Einverständniserklärungen für Bildrechte (Verwendungszweck Video - u.a. Werbung) aufbewahrt werden und müssen diese physisch aufbewahrt werden oder reicht es digital?
Ich freue mich schon auf eure Antworten Danke euch
LG
Aufbewahrung Verträge physisch oder digital
Re: Aufbewahrung Verträge physisch oder digital
Nachdem Dienstverträge und dergleichen auch mündlich abgeschlossen werden können, muss man gar nichts aufbewahren. Um Schwarzarbeit entgegenzuwirken, sollte schon sowas wie einen Dienstzettel verschriftlicht oder verlangt werden. Verträge oder Erklärungen sollten aus Gründen der Beweiswürdigung behalten werden. In elektronischer Form oder als Kopie geht es auch. Doch bei Unstimmigkeiten ist dann eben die Frage, was mehr zählt. Mit dem unterschriebenen Original ist man eben am besten beraten.
Nicht nur von Seiten des Auftragnehmers ist es dennoch sinnvoll, sämtliche Verträge zu behalten. Arbeitsrechtlich zumindest 3 Jahre, wenn irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können; aus steuerrechtlicher Sicht 7 Jahre.
Nicht nur von Seiten des Auftragnehmers ist es dennoch sinnvoll, sämtliche Verträge zu behalten. Arbeitsrechtlich zumindest 3 Jahre, wenn irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können; aus steuerrechtlicher Sicht 7 Jahre.
Zuletzt geändert von alles2 am 03.02.2022, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Aufbewahrung Verträge physisch oder digital
Vielen Dank für die Antwort
Weißt du vielleicht auch auch in welchem Gesetz bzw Paragraphen dies festgeschrieben steht, damit ich es auch belegen kann.
Danke schon dafür
Weißt du vielleicht auch auch in welchem Gesetz bzw Paragraphen dies festgeschrieben steht, damit ich es auch belegen kann.
Danke schon dafür
Re: Aufbewahrung Verträge physisch oder digital
Wenn Du das mit dem mündlichen Vertrag meinst, dann (§ 883 ABGB):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16831#p40182
Der Rest meiner Ausführungen sind vorwiegend Ratschläge, da es dazu keine Verpflichtung gibt und die Nachweise auch alternativ erbracht werden könnten.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16831#p40182
Der Rest meiner Ausführungen sind vorwiegend Ratschläge, da es dazu keine Verpflichtung gibt und die Nachweise auch alternativ erbracht werden könnten.
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