Meine Frage bezieht sich auf einen Elternverwalteten-Verein, und zwar können demnach auch BetreuerInnen bzw. PädagogInnen in den Vorstand gewählt werden (diese sind auch angestellt in diesem Verein)?
Spielt es eine Rolle, wenn eben eine derartige Bestellung in den Statuten untersagt ist bzw. kann dies überhaupt untersagt werden oder ausdrücklich bestimmt werden, dass eben schon eine solche Person im Vorstand vertreten sein soll?
Spielt es weiters eine Rolle, wenn ein Trägerverein darüber noch eingerichtet ist?
Hoffe ich finde hier jemanden, der mir da weiterhelfen kann

Lg
Ergänzung: was ist, wenn die betreuende Person nur Ehrenmitglied ist? Kann so ein Mitgliedstatus in den Vorstand gewählt werden oder muss dies ebenso in den Statuten geregelt werden?