Defekte Bankkarte - Gewährleistung..

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sommeralex
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Defekte Bankkarte - Gewährleistung..

Beitrag von sommeralex » 07.05.2021, 18:46

Liebe Jus-ExpertInnen,

Ich hätte eine Frage, die wie ich glaube euch alle interessiert :D Es geht um die Gewährleistung moderner Bankkarten, und damit verbunden, ihren unterschiedlichsten Funktionen (Magnetstreifen, Chip, kontaktlos-Modul)

Offenbar gibt es keine Garantie auf Bankkarten, sondern nur eine Gewährleistung. Aufgrund der Miniaturisierung scheint es bei einem fraglichen Gewährleistungsfall jedoch praktisch unmöglich nachzuweisen, ob die Karte aufgrund eines vom Kartenbesitzer selbst verschuldeten oder unverschuldeten Grundes defekt gegangen ist.

Ist das nicht eine rechtliche Lücke? (Frage 1) Müsste es hier nicht andere Lösungen geben? Was nützt mir eine Gewährleistung, wenn sie nicht geklärt werden kann und ich bei einer Nachbestellung einer defekten Karte automatisch (!) von meiner Bank an die in meiner App kostenpflichtige Nachbestellfunktion verwiesen werde? (Frage 2: Ist das rechtlich ok?)

Aus meiner Sicht müsste die Bank (oder der Hersteller der Karten) zumindest glaubhaft machen, dass die Qualität der Karten höchste Ansprüche erfüllt (was in meinem Fall nicht passiert ist), plus sollte es eine Art rechtlich vorgeschriebenes Qualitätsmanagement geben, welches sicherstellt, dass den Ursachen von defekten Karten objektiv nachgegangen wird, um festzustellen, wie hoch der Anteil defekter Karten durch ein Eigenverschulden von Kunden verursacht wurde, oder durch mangelhaft produzierte Karten ist.

Mir gehts hier nicht nur um die 5-10 EUR der Ersatzkarte, sondern darum, dass ich mit einem Neukauf NULL Garantie habe, dass die nächste Karte hält, was sie verspricht. Ganz abgesehen davon ist es unnötige Müllproduktion. Und Plastik sollten wir ja alle vermeiden ;-)

lg
Alex



alles2
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Re: Defekte Bankkarte - Gewährleistung..

Beitrag von alles2 » 08.05.2021, 10:07

Nach meinem Empfinden eine tendenziell abstrakte Diskussion, da ich bei einer Kontoeröffnung noch nie auf die Karten-Gewährleistung hingewiesen worden bin. Auch so sollten die Fälle der kundenunfreundlichen Beanstandungen im kaum wahrnehmbaren Bereich liegen, zumal dies medial eigentlich nicht diskutiert wird. Was meine Karte schon ausgehalten hat, ist beachtlich. Die Qualitätsansprüche des Produzenten AUSTRIACARD sind dermaßen hoch, dass bei einem Defekt gerne von unsachgemäßer Verwendung ausgegangen wird. Doch man müsste sich den Einzelfall anschauen, zumal die Praxis von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen kann. Bei den einen gehört die Karte gar nicht einem selber, sodass wie bei der Miete monatliche Gebühren anfallen. In dem Fall stellt sich die Schuldfrage meist gar nicht und nur für die Kartennachbestellung bei einer Namensänderung fallen Kosten an. Andere Banken agieren im Sinne des Kunden und bestellen bei Reklamationen anstandslos neu. Außer vielleicht der Schaden ist offensichtlich (Verformungen, Knick, Kratzer,...). Aber dann braucht man sich eh nicht wundern.

Wie gesagt, wir kennen Deine Bank, dessen AGB und Kundenbedingungen und den Vorfall nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabe der Banken ist eine Diskussion genereller Natur für Dich nicht hilfreich. Es ist so wie bei jedem Produktkauf vom Händler auch...macht man als Kunde Gewährleistung geltend und sträubt sich der Händler, muss man im schlimmsten Fall sein Recht vor Gericht erstreiten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
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Re: Defekte Bankkarte - Gewährleistung..

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.05.2021, 22:10

Bei den einen gehört die Karte gar nicht einem selber, sodass wie bei der Miete monatliche Gebühren anfallen.
Muss der Vermieter hier nicht für einen ersatz sorgen?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Defekte Bankkarte - Gewährleistung..

Beitrag von alles2 » 24.05.2021, 01:14

So würde es dann gehandhabt werden, was ich ohnehin im anschließenden Satz erwähnt hatte. Ein Kreditinstitut würde dann meist nur ein Entgelt verlangen, wenn eine neue Karte aufgrund einer Namensänderung bestellt werden müsste.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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