Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

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Tommy123
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Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von Tommy123 » 30.04.2021, 12:55

Liebe Rechtsexperten, mir trug sich letztens folgende Frage zu:

Ist es eine Straftat, wenn ein 40-jähriger Mann mit einem, seines Wissens, 13-jährigen Mädchen schreibt, um sexuelle Handlungen zu begehen, obwohl dieses Mädchen allerdings volljährig ist, dies dem Mann aber unbekannt ist.
bzw. Ist es eine Straftat sich selbst als minderjähriges Mädchen im Internet auszugeben?



Hank
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Re: Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von Hank » 01.05.2021, 01:10

…von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen 40-järigen Mann wird man wohl so viel Sorgfalt verlangen können, die Angaben einer angeblich minderjährigen Person soweit zu überprüfen, bevor er einer Versuchung nachgibt. Im Übrigen finde ich eher das Wort „Pädopath“ angebracht; "pädophil" wäre ja jemand, der Kinder mag - im Gegensatz zu Pädagogen…

alles2
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Re: Pädophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von alles2 » 02.05.2021, 03:50

Der Begriff "pädosexuell" wird in dem Zusammenhang oft verwendet!

Meines Wissens ist nichts davon eine Straftat. Die angedeutete Selbstjustiz ist in anderen Ländern gelebte Praxis, wo sich auf den Social-Media-Plattformen Pädo-Jäger zusammenschließen, austauschen und Pädophile an den Pranger stellen. Für jene, die so eine Sache selbst in die Hand nehmen wollen, sei darauf hingewiesen, dass sich derjenige strafbar machen kann, der den Kontakt sucht. Besser wird es nämlich nicht, wenn dann eine Rechtshandlung angebahnt wird.

Der Begriff für die Vorgehensweise der Pädosexuellen nennt sich Cyber-Grooming, welches den Tatbestand nach § 208a StGB erfüllt. Doch das setzt voraus, dass es tatsächlich um eine unmündige Person handelt, an die sich ein Erwachsener vergreift. Dort wird auch auf § 207a StGB verwiesen, worunter auch Sexting fällt. Bei dieser Variante erschleicht man sich das Vertrauen Minderjähriger durch Textnachrichten, um von ihnen - ich sage mal vorsichtig - anzügliche Fotos oder sonstwas zu bekommen.

Wer mehr darüber wissen möchte, der kann sich - wie auch immer - an die Internet Ombudstelle, Safer Internet, Stopline oder 147 Rat auf Draht, so wie ich es vorgestern getan habe, wenden.

Vor über einem Jahr gab es eine Spezial-Sendung von "Aktenzeichen XY", bei der Love- oder Romance Scam Baiter vorgestellt wurden. Die Damen drehten auch den Spieß um, um Heiratsschwindler mit Hilfe der Polizei ins offene Messer laufen zu lassen. Das geht deshalb, weil es beim Betrug egal ist, ob der Hochstapler durchschaut wurde oder nicht. Es zählt schon die böse Absicht, den Frauen das Geld aus der Tasche zu ziehen, indem ihnen z.B. die große Liebe vorgespielt wird.

Ausführlicher möchte ich mich zu all dem vorerst nicht äußern, da ich mir heute die Finger bereits wundgetippt habe und es sich sonst ein Mitglied, der es nicht so mit 60-Zeilern hat, wohl nicht antun würde. Des wär jo schod drum. Ich denke, Begriffe wurden hiermit genug geliefert, um der Sache nachgehen zu können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

lexlegis
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Re: Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von lexlegis » 02.05.2021, 09:38

Tommy123 hat geschrieben:
30.04.2021, 12:55
Liebe Rechtsexperten, mir trug sich letztens folgende Frage zu:

Ist es eine Straftat, wenn ein 40-jähriger Mann mit einem, seines Wissens, 13-jährigen Mädchen schreibt, um sexuelle Handlungen zu begehen, obwohl dieses Mädchen allerdings volljährig ist, dies dem Mann aber unbekannt ist.
bzw. Ist es eine Straftat sich selbst als minderjähriges Mädchen im Internet auszugeben?
Der Versuch einer Straftat (Par 15, 208a StGB) mit Tauglichkeitsproblem käme in Betracht.

Vorsatz auf den 208a sowie auf das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal "unmündig" hat er ja. Das TBM "unmündig" (Par 74 Abs 1 Z 1 StGB) ist aber objektiv nicht erfüllt (sie ist ja volljährig) daher ist ein Versuch nach Par 15 StGB zu prüfen..

Für nähere Info siehe Kommentar zu Par 15 StGB:
https://www.jusline.at/gesetzeskommentare/456491951

alles2
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Re: Pädophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von alles2 » 02.05.2021, 11:22

Den "untauglichen" Versuch hatte ich z.B. wegen § 208a Abs.2 StGB extra nicht erwähnt:
Nach Abs. 1 und 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, sein Vorhaben aufgibt und der Behörde sein Verschulden offenbart.
Würde es zwischen den beiden Personen zu einem "abstrakten" Treffen kommen, dann der Kontaktsuchende merken, dass das Gegenüber zu alt ist, und geht er, sollte unter genauer Auslegung des bestehenden Gesetzes der Straftatbestand noch nicht verwirklicht worden sein. Das ist ja der Grund, warum auch in anderen Ländern die Pädophilen-Jäger ihr eigenes Gesetz umsetzen und anschließend das Leben des Geköderten online und/oder im realen Leben zur Hölle machen. Dort ist der Versuch noch nicht strafbar, wenn der Delikt deshalb nicht vollendet wurde, weil der Täter fälschlicherweise annahm, dass es sich auf ein unmündiges Kind bezieht. Das dürfte bei uns derweil auch noch zutreffen.

Selbst in Deutschland wurde hinsichtlich der Kommunikation mit einem Schein-Minderjährigen (mit einem falschen Profil oder Fake-Account) vor gut anderthalb Jahren die Versuchsstrafbarkeit in der Bundesregierung beschlossen und erst vor einem Jahr umgesetzt. Daher hatte ich als Gegenbeispiel das mit dem Ködern von Love/Romance Scammern genannt, zumal es unter Betrug nach § 146 StGB fällt, bei dem die Ehrlichkeit des vermeintlichen Opfers kein Kriterium darstellt. Deshalb steht da außer Frage, dass auch der Versuch nach § 15 StGB unter Strafe stehen kann.
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lexlegis
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Re: Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von lexlegis » 02.05.2021, 14:45

208a setzt das tatsächliche Zustandekommen eines Sextreffens nicht voraus. Meines Erachtens könnte man u.U. schon einen relativ untauglichen Versuch bejahen. Kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

alles2
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Re: Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von alles2 » 02.05.2021, 15:49

Sehe ich auch so, wobei ich mich rein auf den Inhalt des Fragestellers bezog. Würde es sich tatsächlich um einen Minderjährigen handeln, wäre die Sache glasklar. Bei einer fingierten Person nach momentanen Stand der Dinge nicht, weil es von zu vielen Faktoren abhängen kann und weshalb es einige Gruppen gibt (siehe Facebook und YouTube), die dagegen auf die Barrikaden gehen.
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Hank
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Re: Pedophilie/ ausgeben als Minderjährige

Beitrag von Hank » 05.05.2021, 01:04

…zuerst muss man ja einmal konkret und stichhaltig angezeigt werden, dann schaut die Staatsanwaltschaft, ob die betreffende Person einschlägig etwas am Kerbholz hat und wie die Zukunftsprognose aussieht, wobei unabhängig davon mit einem überraschenden Besuch der StA zur Normverdeutlichung zu rechnen ist…

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