Was bei Betrug durch Verkauf tun?

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alles2
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Re: Was bei Betrug durch Verkauf tun?

Beitrag von alles2 » 17.04.2021, 10:38

Auch das mit dem Rechtschreibfehler hast Du falsch aufgefasst. Ich bin nie jemanden angegangen, weil er die falsche Taste erwischt hat. Mich hat es angestunken, dass Du vom eigentlichen Thema abgelenkt und es so abgetan hast, als würde es mir um Geld oder sowas gehen. Das Wort, an dem Du Dich aufgehangen hast, wurde dabei nicht nur mit entsprechenden Satzzeichen übernommen, sondern auch noch falsch geschrieben. Ursprünglich wollte ich ja schreiben, dass es sich nicht lohnt, mit jemanden darüber zu diskutieren, wenn derjenige nicht mal dessen Schreibweise kennt. Stattdessen habe ich nur beiläufig erwähnt, wie es korrekt geschrieben wird. In weiterer Folge hatte ich mich zum Inhalt geäußert. Aber wenn Du meinst, wieder alles zu wissen und nur die eigene Wahrheit zuzulassen, bleibt zu hoffen, dass es diesmal mit dem Ausklinken (die zweite) klappt.

Interessant, wie sich jemand von den Kernaussagen drückt und nur das aufgreift, was gar nicht das Thema ist. Zudem bin ich nicht hier, um Freundschaften zu schließen. Ich denke, das wäre nicht das adäquate Forum, wenn es den Leuten darum ginge. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob jemand mit einer Person zu tun haben möchte, dem die Wahrheit nicht so wichtig ist und der einem nur Vorwürfe nach dem Prinzip "Wie dumm kann man nur sein!" an den Kopf knallt.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

onuris106
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Re: Was bei Betrug durch Verkauf tun?

Beitrag von onuris106 » 18.04.2021, 03:58

Hallo, nachdem einige Tage Ruhe war, hat er heute geschrieben, dass er mich angezeigt hat. Ist es ratsam so etwas wie eine Gegenanzeige zu machen, oder sollte ich nun einfach abwarten?

alles2
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Re: Was bei Betrug durch Verkauf tun?

Beitrag von alles2 » 18.04.2021, 17:40

Sollte das wahr sein, hättest Du nun die Gelegenheit, ihn neben der Drohung auch wegen Verleumdung nach § 297 StGB anzuzeigen. Gerade Letzteres wäre nur ratsam, wenn Du weißt, dass er Dich wirklich angezeigt hat und er ein falsches Spiel treibt. Daher diesmal tendenziell abwarten und Dich verteidigen, sollte eine behördliche Kontaktaufnahme folgen. Zwischenzeitlich kannst Du ihm mitteilen, dass Du Dir das Recht vorbehältst, ihn wegen diverser als erfüllt betrachtete Straftatbestände anzuzeigen. Er solle es sich zukünftig doppelt überlegen, bevor er gegen jemanden eine Drohung ausspricht oder jemand falsch beschuldigt.
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