Hallo ,ich bin ganz neu hier.
Ich habe im Netz gesucht und gesucht und nichts gefunden und hoffe hier eine Hilfestellung zu bekommen.
Mein Lebensgefährte hat 2 Töchter und nicht viel Kontakt. Kurz er möchte jetzt schon die Aussteuer bezahlen.
Er würde beiden das selbe geben ca 25%seines Jahresnettoeinkommens (muß Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auch dazu gerechnet werden?)
Meine Frage wie kann er sich Absichern das die Töchter ,später mal ,nicht noch etwas wollen?
Ich denke ein Schreiben aufsetzen wäre gut aber wie und muß das beglaubigt werden,reicht es wenn beide unterschreiben? Was sollte in den Schreiben drinnen stehen?
Oder muß er das anders machen?
Vielen Dank im vorraus
Aussteuer,Heiratsgut
Re: Aussteuer,Heiratsgut
Der Dotationsanspruch beginnt mit der Verlobung und der Ausstattungsverpflichtung sollte spätestens mit der Eheschließung nachgekommen worden sein. Ansonsten kann der Anspruchsberechtigte innerhalb von 3 Jahren die Mitgift einklagen. Daher braucht es nichts Schriftliches. Was bei der Braut als Heiratsgut bezeichnet wird, ist beim Bräutigam die Ausstattung. Ist zwar das selbe, aber das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch fasst es als Letztere zusammen. Dementsprechend findet diesbezüglich alles unter § 1220 bis 1223 ABGB.
Kommt einem Ehegatten den bisher geleisteten Anspruch zu gering vor, kann man es gerichtlich einfordern lassen. Dann kann das Einkommen und Vermögen der Eltern im Außerstreitverfahren etwas unter die Lupe genommen werden. Auch das 13. und 14. Gehalt, sowie eventuell der Verkehrswert diverser Liegenschaften oder der Firmenwert. Unterhaltszahlungen hingegen dürfen vom Jahresnettoeinkommen ausgenommen werden. Verdient der Verheiratete jedoch ziemlich gut oder verfügt über ein beträchtliches Vermögen, können dessen Eltern von der Pflicht befreit werden.
Hat irgendwie alles seinen Reiz verloren. Früher, als nur der Ehemann das Einkommen nach Hause brachte und die Frau über kein Vermögen verfügte, war es gerade bei Landwirten Brauchtum, dass sie "a Holztruchn" voll mit Leintuch, Bettwäsche, Leinenballen, Besteck, Geschirr, Töpfe usw. bekam oder das Brautkleid vererbt wurde bzw. die Kosten dafür übernommen wurden. Das waren noch Zeiten
Kommt einem Ehegatten den bisher geleisteten Anspruch zu gering vor, kann man es gerichtlich einfordern lassen. Dann kann das Einkommen und Vermögen der Eltern im Außerstreitverfahren etwas unter die Lupe genommen werden. Auch das 13. und 14. Gehalt, sowie eventuell der Verkehrswert diverser Liegenschaften oder der Firmenwert. Unterhaltszahlungen hingegen dürfen vom Jahresnettoeinkommen ausgenommen werden. Verdient der Verheiratete jedoch ziemlich gut oder verfügt über ein beträchtliches Vermögen, können dessen Eltern von der Pflicht befreit werden.
Hat irgendwie alles seinen Reiz verloren. Früher, als nur der Ehemann das Einkommen nach Hause brachte und die Frau über kein Vermögen verfügte, war es gerade bei Landwirten Brauchtum, dass sie "a Holztruchn" voll mit Leintuch, Bettwäsche, Leinenballen, Besteck, Geschirr, Töpfe usw. bekam oder das Brautkleid vererbt wurde bzw. die Kosten dafür übernommen wurden. Das waren noch Zeiten

Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Aussteuer,Heiratsgut
Vielen Dank für die info und die Zeit
Ich find ganz schlimm das man dazu gezwungen wird. Meist ist es so das man vorweg schon schaut das die Kinder unterstützt werden.
Ich hab gesucht wie eine verrückte um genauere infos zu bekommen,nix zu finden.
Das man die Alimente wegrechnen kann steht nirgends geschrieben. Wenn ich das richtig verstanden hab ,die eine Tochter heiratet,er zahlt Alimente für die andere,kann er die Alimente wegrechnen?
Danke nochmal und schönen Abend!

Ich find ganz schlimm das man dazu gezwungen wird. Meist ist es so das man vorweg schon schaut das die Kinder unterstützt werden.
Ich hab gesucht wie eine verrückte um genauere infos zu bekommen,nix zu finden.
Das man die Alimente wegrechnen kann steht nirgends geschrieben. Wenn ich das richtig verstanden hab ,die eine Tochter heiratet,er zahlt Alimente für die andere,kann er die Alimente wegrechnen?
Danke nochmal und schönen Abend!
Re: Aussteuer,Heiratsgut
Es gibt Kniffe, wie man sich vom Heiratsausstattung winden kann. Nur macht es mehr Sinn, wenn das verheiratete Kind von diesem Recht nichts weiß und/oder die Eltern auch vor Gericht glaubhaft machen könnten, warum man gegen die Hochzeit wäre. Oder die Heirat geht still und heimlich über die Bühne. Dann kann man sich auch auf den Verzicht der Starthilfe verständigen.
In Zeiten von Gleichberechtigung, wo Frauen gleichermaßen einer Ausbildung nachgehen oder ein Beruf ergreifen können, finde ich es auch nicht mehr zeitgemäß. Daher der Exkurs, auf welche Basis die Tradition entstanden ist.
Das mit dem Viertel des Jahresnettoeinkommens ist lediglich eine generelle Orientierungshilfe. Viele Eltern lassen nicht mal was Bares rüberwachsen, sondern übernehmen die Kosten für das Hochzeitsessen und die Sache ist gegessen.
Nur um sicher zu gehen: Es handelt sich nur um eine Einmalzahlung und gilt nur für eine Ehe!
So wie bei anderen Unterhaltszahlungen auch (und als solche ist das Heiratsgut zu betrachten), ist es üblich, dass nach Abzug der Unterhaltspflichten dem Dotationspflichtigen selbst noch was zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs bleiben soll. Bei der Berechnung der Ausstattungshöhe würde im Einzelfall sämtliche Unterhaltspflichten am anrechenbaren Jahresnettoeinkommen zum Zeitpunkt der Eheschließung abgezogen werden. Kann ein Elternteil aufgrund der desolaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse nichts zur Ehe beitragen, könnten sogar dessen Eltern bemüht werden.
In Zeiten von Gleichberechtigung, wo Frauen gleichermaßen einer Ausbildung nachgehen oder ein Beruf ergreifen können, finde ich es auch nicht mehr zeitgemäß. Daher der Exkurs, auf welche Basis die Tradition entstanden ist.
Das mit dem Viertel des Jahresnettoeinkommens ist lediglich eine generelle Orientierungshilfe. Viele Eltern lassen nicht mal was Bares rüberwachsen, sondern übernehmen die Kosten für das Hochzeitsessen und die Sache ist gegessen.
Nur um sicher zu gehen: Es handelt sich nur um eine Einmalzahlung und gilt nur für eine Ehe!
So wie bei anderen Unterhaltszahlungen auch (und als solche ist das Heiratsgut zu betrachten), ist es üblich, dass nach Abzug der Unterhaltspflichten dem Dotationspflichtigen selbst noch was zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs bleiben soll. Bei der Berechnung der Ausstattungshöhe würde im Einzelfall sämtliche Unterhaltspflichten am anrechenbaren Jahresnettoeinkommen zum Zeitpunkt der Eheschließung abgezogen werden. Kann ein Elternteil aufgrund der desolaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse nichts zur Ehe beitragen, könnten sogar dessen Eltern bemüht werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Aussteuer,Heiratsgut
Vielen Dank für die Information. Hilft mir sehr weiter.
Auch ein großes Danke für die geopferte Zeit auf meine Fragen zu antworten .
Auch ein großes Danke für die geopferte Zeit auf meine Fragen zu antworten .
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