Liebe Rechtskundigen!
Ich habe eine vielleicht recht naive Frage:
Ich habe meine Mieter (nach ABGB vermietet mit 1 Jahr Kündigungsverzichts seitens Mietern) nach 5 Monaten ohne jede Pönale aus dem Vertrag entlassen - auf Grund einer dramatischen Geschichte ( Trennung 2 Monate vor der Hochzeit, sie schwanger mit herzkrankem Baby, Wohnung nicht mehr leistbar..)
Tja, ich hatte schon bald nach Vertragsauflösung den begründeten Verdacht, dass das zumindest zum Teil ein Gschichterl war....(das mit der Trennung...)
Nun, 2 Tage nach der Wohnungsübergabe droht sie mir jetzt mit Anwalt, wenn ich keine nachträgliche Mietzinsminderung wegen Schimmels akzeptiere ( am Schimmel waren nachweislich die Mieter schuld - und es wurde die Miete auch nie unter Vorbehalt bezahlt)
Ich fühle mich jetzt richtig veraXXXt - ich habe jetzt einen Verlust von mind. 2 Monaten Leerstand plus Maklergebühren, weil ich so mitfühlend war, und jetzt das...
Naive Frage: Kann ich da jetzt nachträglich was unternehmen, da ich diese Kulanz ja nur wegen des angeblichen Dramas walten hab lassen, also arglistig getäuscht wurde???
Vertragsauflöung durch Täuschung erwirkt
Re: Vertragsauflöung durch Täuschung erwirkt
Ich nehme an, dass die damalige Mieterin mit dem angeblichen Lügenkonstrukt die vorzeitige Auflösung erwirken wollte. Ist dem so und kannst Du diese List irgendwie nachweisen, kannst Du ihr zuerst einmal mit einer Klage drohen, wonach sie für sämtliche entstandenen Schäden aufkommen soll. Dann kann man noch immer die Entwicklung beobachten und hätte vielleicht einen Einschüchterungseffekt. Die Schadensersatzklage sollte wirklich nur angestrengt werden, wenn es aussichtsreich ist. Wenn von ihr ohnehin nichts zu holen wäre, würdest Du nicht recht viel davon haben. Von dem Denkzettel-Effekt hättest Du persönlich wohl wenig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Vertragsauflöung durch Täuschung erwirkt
Lieber alles2!
Naja, das mit der Beweisbarkeit ist so eine Sache ... ich hätte die anderen Hausbewohner als Zeugen dafür, dass der "Ex-Verlobte" max. 2 Wo nach Unterzeichnung der Vertragsauflösung wieder eingezogen ist u ich selbst sie in "eindeutiger Situation"
angetroffen habe. Ausserdem, dass sie 3 Tage nach Ersuchen um Auflösung bereits eine geförderte Wohnung hatte, wo sogar Hunde erlaubt sind....hm....
Ich hätte jetzt noch 3 Monate Zugriff auf die Kaution, wenn ich da jetzt, abgesehen von den offenen BK-Nachzahlungen, 2 Monatsmieten als Pönale für den Leerstand abbuche und danach Klage einreiche, hätte ich zwar das Geld, egal, ob sie liquid ist oder nicht, aber vermutlich wäre es nicht rechtens?
Aber geht das überhaupt wirklich - dass ich nachträglich Forderungen stelle wegen "arglistiger Täuschung"?
Es ist natürlich fraglich, ob sich der ganze Aufwand u das Risiko lohnen, nur weil ich menschlich so geschockt bin - MIR nach dieser ganzen Kulanz jetzt mit Anwalt u Klage zu drohen....
Naja, das mit der Beweisbarkeit ist so eine Sache ... ich hätte die anderen Hausbewohner als Zeugen dafür, dass der "Ex-Verlobte" max. 2 Wo nach Unterzeichnung der Vertragsauflösung wieder eingezogen ist u ich selbst sie in "eindeutiger Situation"

Ich hätte jetzt noch 3 Monate Zugriff auf die Kaution, wenn ich da jetzt, abgesehen von den offenen BK-Nachzahlungen, 2 Monatsmieten als Pönale für den Leerstand abbuche und danach Klage einreiche, hätte ich zwar das Geld, egal, ob sie liquid ist oder nicht, aber vermutlich wäre es nicht rechtens?
Aber geht das überhaupt wirklich - dass ich nachträglich Forderungen stelle wegen "arglistiger Täuschung"?
Es ist natürlich fraglich, ob sich der ganze Aufwand u das Risiko lohnen, nur weil ich menschlich so geschockt bin - MIR nach dieser ganzen Kulanz jetzt mit Anwalt u Klage zu drohen....
Re: Vertragsauflöung durch Täuschung erwirkt
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach der Auflösung doch noch die große Versöhnung zw. den beiden stattgefunden hat. Aber nach Deinen Ausführungen beurteilend glaube ich auch nicht so recht daran. Kann mir durchaus vorstellen, dass Deine Mieterin nebenher Ausschau nach einer günstigeren Wohnung gehalten hat bzw. Deine Wohnung mehr oder weniger eine als Übergang dienen sollte. Aber wer weiß, vielleicht hat die Dame einfach "a gscheite Masn" gehabt, dass sie so schnell einen Volltreffer gelandet haben dürfte oder kurzfristig zu einer Sozialwohnung gekommen ist.
Wie auch immer...alles recht spekulativ. Wenn Du über die Genossenschaft oder neuen Vermieter herausfinden könntest, wann sie die Zustimmung für die neue Wohnung bekommen hat (vor oder nach Eure Auflösung), hättest eher Gewissheit. Natürlich kannst Du nicht ohne jede Grundlage irgendwelche Beträge einbehalten. Schon gar keine willkürliche Geldstrafe. Bei einer unbefristeten Kündigung hast Du überhaupt keinen Spazi.
Sollte sich keine Einigung erzielen lassen und sich die Vermutungen erhärten, kannst Du ja mal den Gang zur Polizei wegen Täuschung nach § 108 StGB wagen. Wirst dann eh sehen, welcher Weg eingeschlagen wird. Ist Dir Justitia wohlgesonnen, spricht der Richter gleich die Schadensersatzhöhe aus oder Du hättest zumindest eine komfortable Ausgangslage für den Zivilrechtsweg. So lange es auf der Ebene des Strafrechts bleibt, fallen ohnehin keine Gebühren für Dich an (außer ein beantragter Fortführungsantrag wäre erfolglos).
Wie auch immer...alles recht spekulativ. Wenn Du über die Genossenschaft oder neuen Vermieter herausfinden könntest, wann sie die Zustimmung für die neue Wohnung bekommen hat (vor oder nach Eure Auflösung), hättest eher Gewissheit. Natürlich kannst Du nicht ohne jede Grundlage irgendwelche Beträge einbehalten. Schon gar keine willkürliche Geldstrafe. Bei einer unbefristeten Kündigung hast Du überhaupt keinen Spazi.
Sollte sich keine Einigung erzielen lassen und sich die Vermutungen erhärten, kannst Du ja mal den Gang zur Polizei wegen Täuschung nach § 108 StGB wagen. Wirst dann eh sehen, welcher Weg eingeschlagen wird. Ist Dir Justitia wohlgesonnen, spricht der Richter gleich die Schadensersatzhöhe aus oder Du hättest zumindest eine komfortable Ausgangslage für den Zivilrechtsweg. So lange es auf der Ebene des Strafrechts bleibt, fallen ohnehin keine Gebühren für Dich an (außer ein beantragter Fortführungsantrag wäre erfolglos).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Vertragsauflösung durch Täuschung erwirkt
Lieber alles2!
Vielen Dank für Deine Ausführung! Dass das sogar strafrechtlich relevant sein könnte, damit hab ich nicht gerechnet. Wäre aber auch eine zu heftige Reaktion meinerseits, sie anzuzeigen.
Prinzipiell wüßte ich natürlich schon zu gerne, wann sie um die geförderte Wohnung angesucht hat, aber diese Info würde ich vermutlich nur im Zuge einer Anzeige bekommen?
Nun ja, wenn sie mir jetzt wirklich die BK-Zahlung verweigert u, wie angedroht, wegen nachträglicher Mietzinsminderung "mit dem Anwalt kommt", muß ich mir eh auch einen Anwalt nehmen, da kann man das mit dem Verdacht auf arglistige Täuschung ja mit besprechen.
Danke vielmals jedenfalls!
Vielen Dank für Deine Ausführung! Dass das sogar strafrechtlich relevant sein könnte, damit hab ich nicht gerechnet. Wäre aber auch eine zu heftige Reaktion meinerseits, sie anzuzeigen.
Prinzipiell wüßte ich natürlich schon zu gerne, wann sie um die geförderte Wohnung angesucht hat, aber diese Info würde ich vermutlich nur im Zuge einer Anzeige bekommen?
Nun ja, wenn sie mir jetzt wirklich die BK-Zahlung verweigert u, wie angedroht, wegen nachträglicher Mietzinsminderung "mit dem Anwalt kommt", muß ich mir eh auch einen Anwalt nehmen, da kann man das mit dem Verdacht auf arglistige Täuschung ja mit besprechen.
Danke vielmals jedenfalls!
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