Grobe Sachbeschädigung

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niklasbrunner
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Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von niklasbrunner » 28.01.2021, 15:53

Guten Tag liebe Forum-User,

ich habe an Silvester im Vollrausch eine unglaubliche Dummheit begangen:

und zwar habe ich einen Böller in einem Backstein gezündet. Nicht bewusst, welcher Schaden das anrichten wird. Der Böller ist im Backstein explodiert und die umherfliegenden Teile haben in 2 Autos einige Dellen und Lackschäden, sowie bei einem der beiden PKW's ein gebrochenes Fenster verursacht. Dazu wurde noch die Fassade des gegenüberliegenden Hauses und mehrere Rolläden beschädigt.

Als die Polizei mir heute die Schadenssumme von nicht weniger als 15.000€ genannt hat, ist für mich eine Welt zusammengebrochen. Ich bin Schüler, wohne noch bei meinen Eltern und habe natürlich absolut kein Geld, um das zu zahlen. Im nüchternen Zustand würde ich niemals auf so eine blöde Idee kommen.

Nicht einmal die Polizei hat mir sagen können, was sie in meinem Fall machen würden. Der Polizist meinte, ich solle mal mit meiner Versicherung sprechen. Meines Erachtens stehen die Chancen hier aber nicht sehr gut für mich.

Den Böller habe ich in einem Shop für Waffenzubehör gekauft, unwissend, dass dieser nicht legal ist für Personen die keinen Pyro-Ausweis besitzen. Er entsprach der Kategorie F4. Dies hat man mir aber nicht gesagt. Sie sagten nur, sollte etwas passieren, werden sie alles abstreiten. Einen Ausweis musste ich gar nicht zeigen.

Nun ist meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich aufgrund meiner finanziellen Situation als Schüler (volljährig bin ich schon)?
Ein Teil der geschädigten Personen hat ihren Schaden schon beheben lassen, bei ihnen ist die Versicherung eingesprungen. Werde ich der Versicherung dieses Geld jetzt zurückzahlen müssen oder den Geschädigten?

Wie komme ich bestmöglich aus dieser misslichen Lage raus. Hilft es mir, auf meine unglaubliche Trunkenheit und mit dieser einhergehend, meine nichtige Zurechnungsfähigkeit zu bestehen? Sollte ich mir einen Anwalt holen oder das direkt mit der Versicherung klären?

Bitte Helft mir. :cry:

Niklas



SK
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von SK » 28.01.2021, 16:28

Strafrecht:

Möglich ist, dass du wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung angeklagt wirst, bei der Schadenshöhe Strafrahmen bis zu 3 Jahre. Voraussetzung ist, dass hier zumindest bedingter Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei diesem Strafrahmen ist kein RA verbindlich, aber sicherlich trotzdem zu empfehlen. Unbedingt vor deiner ersten Aussage mit dem RA den Inhalt deiner Aussage abklären und vorher Akteneinsicht vornehmen.

Auch wenn du volltrunken warst (und das schafft man nicht leicht) gilt ein Strafrahmen von bis zu 3 Jahre (§ 287 StGB).

Zivilrecht:
Hier haftest du meiner Ansicht nach jedenfalls für die Schäden (auch bei Volltrunkenheit § 1307 ABGB). Der Anspruch der Geschädigten geht auf den Versicherer über, sofern diese Zahlung geleistet haben (§ 67 VersVG).

Hier kann man oftmals mit Versicherern eine Abschlagszahlung vereinbaren, wenn der Schuldner vermögenslos ist und von dritter Seite (zB Eltern) eine Zahlung angeboten wird.

niklasbrunner
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von niklasbrunner » 28.01.2021, 16:59

Danke für deine Antwort. Wie soll ich deines Erachtens nun weiter verfahren?

An andere Leser: auch eure Meinungen, Erfahrungen wären mir ein Anliegen.

Grüße,

Niklas

alles2
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 28.01.2021, 18:28

Das habe ich mir gedacht und mich deshalb zurückgenommen. Manche Anwälte leben echt in ihrem eigenen Mikrokosmos und können sich nur schwer in die Welt des Betroffenen hineinversetzen. Das sagt jemand, der oft genug Beiträge zu fehlenden sozialen Kompetenz eines Anwaltes gelesen hat und es oft genug mit denen zu tun hatte. Ursprünglich hatte ich einen anderen Inhalt für meinen ersten Beitrag hier vorbereitet, der folgendermaßen lautet:
Wenn Dich nur interessiert, welche Strafe Dir vielleicht eventuell wahrscheinlich womöglich blühen könnte, dann ignoriere bitte meinen Beitrag großzügig. Einige Personen unter der Anwaltschaft sagt mir nämlich in etwa nach, dass ich nur niederschreibe, was ich mir denke. Habe gar nicht gewusst, dass das in einem frei zugänglichen, öffentlichen Forum nicht erwünscht sein dürfte.

Solltest Du es bis hierher geschafft haben und Dir die Meinung einer Person interessieren, der sich lebensberatend für die Leute einsetzt (Anwälte tun das ja meist nur gegen Cash), dann könntest Du Dir folgende Ratschläge zu Herzen nehmen:
Solltest Du nicht wissen, um was es geht, könnte das hier helfen:
SK hat geschrieben:
28.01.2021, 15:22
@MG: Ich glaube eine Diskussion ist sinnlos, der schreibt sowieso nur nieder was er sich denkt...

Im Übrigen kann ich den rechtlichen Ausführungen von MG zustimmen.
Nachdem Du nun offenkundig nach einer anderen Sichtweise ersucht hast, hier der Rest:

Sobald Du die ersten Geldforderungen erhältst, wende Dich bitte unbedingt an die Schuldnerberatung. Möchtest Du vorab Auskünfte bekommen, wie es weitergehen könnte, kannst Du natürlich jederzeit anrufen. Aber konkret helfen können die nur, wenn auch wirklich was vorliegt.

Die Story über den Händler klingt für mich unglaubwürdig. Vielmehr habe ich das Gefühl, dass man die Schuld auf irgend jemanden (Händler) oder irgendwas (Alkohol) abwälzen möchte. Zumindest das Eingeständnis über die volle alleinige Verantwortung sieht anders aus. Nicht nur, dass Du im berauschten Zustand ein ziemlich heftiges Feuerwerkskörper gezündet hast, so hast Du (hoffentlich nüchtern) auch eigens einen Händler dafür aufgesucht. Immerhin hast Du Dir die Dummheit eingestanden.

Für den Fall, dass es genauso war, wie Du es schilderst, könnte der Händler irgendwie zur Verantwortung gezogen werden. Nicht in erster Linie finanzieller Natur, sondern damit er hinkünftig die Weitergabe pyrotechnischer Gegenstände unter Verstoß des § 17 PyroTG (Pyrotechnikgesetz) unterlässt. Wende Dich an den Juristen Mag. Christian Hammerschmidt der Wirtschaftskammer Wien per Telefon über 01/51450-3274 oder schriftlich an christian.hammerschmidt@wkw.at und frage ihn, wie Du den Händler melden kannst und in wie fern er zur Rechenschaft gezogen werden kann. Er würde es an das Land oder an den Ombudsmann Gremium/Fachgruppe "Baustoffe, Eisen und Holzhandel" weiterleiten. Das Land würde sich beim Händler bemerkbar machen, während der Ombudsmann für Dich vermittelnd einschreiten könnte.
Ich kenne zwar schon seine Antwort und weitere Vorgehensweise, nicht zuletzt weil es nicht mein erstes an ihn gerichtetes Anliegen ist. Doch wie gesagt, ich bin erstens noch nicht von dem Geschehenen überzeugt, weshalb ich Dich um direkte Abklärung bitten würde. Auf der anderen Seite wird mir nachgesagt, ich würde aus dem Bauch heraus texten, ohne zu wissen, über welches Netzwerk ich verfüge.

Aber vergiss nicht, ich schreibe angeblich nur, was ich mir denke und hier als Vorwurf vermittelt wird. Ich gehöre wenigstens nicht zu den Anwälten, die in Foren posten und in der Hoffnung den Namen ihrer Kanzlei angeben, damit der Hilfesuchende bei entsprechender Überzeugungskraft den Rechtsberater gerne gegen Entgelt für die weitere Hilfestellung aufsuchen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von SK » 28.01.2021, 18:57

alles2 welche negativen Erfahrungen hast Du mit Anwälten gemacht, dass Du offensichtlich so eine schlechte Meinung über sie hast?

Und ja Anwalte beraten gegen Entgelt, damit verdienen sie ihren Unterhalt, schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern. Und meine Beratungsleistungen hier sind unentgeltlich... eine Vermarktung brauche ich nicht, Aufträge habe ich so genug. Ich schreibe hier nur um Leute vor großen Fehlern oder Irrtümern zu bewahren.
Zuletzt geändert von SK am 29.01.2021, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.

niklasbrunner
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von niklasbrunner » 28.01.2021, 19:05

Ich denke mir ich bin hier bei eurer Diskussion zwischen die Fronten geraten. :shock:

Der Sache mit dem illegalen Verkauf der Böller wird nach meiner Aussage bei der Polizei schon nachgegangen, sagen sie.

Was mich noch interessiert. @SK

Wie funktioniert das mit der Abschlagszahlung? Ganz grundsätzlich ist meine Frage: werde ich 100% des Sachschadens bezahlen müssen?

Kann es sein, dass meine Versicherung einspringt?
Ich mache mir mehr sorgen aufgrund der finanziellen Folgen der Strafe für meine Eltern. Sie werden bestimmt einen Teil bezahlen können. Was wäre eine mögliche Abschlagszahlung anhand eines Beispiels in diesem Fall?

Niklas

niklasbrunner
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von niklasbrunner » 28.01.2021, 19:19

konkret dazu noch:

Ich habe zu diesem Thema einen Artikel einer Kanzlei gefunden.

https://www.kirschner-recht.at/e-60-00000-sachbeschaedigung-feuersbrunst-abschlagszahlung-und-keine-verurteilung-erreicht/

Wie könnte eine geringe Abschlagszahlung im Kontex dieses Artikels gewertet werden?

Das wars dann von mir. :|

lexlegis
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von lexlegis » 28.01.2021, 19:37

Strafrahmen für die Sachbeschädigung dieser Art wäre bis zu 2 Jahre.

Ohne zumindest laienhaftem Vorsatz auf die Schadensqualifikation könnte es auch beim Grunddelikt nach 125 StGB bleiben. Dieses war zumindest vom bedingten Vorsatz erfasst.

alles2
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 29.01.2021, 03:59

Auch diese Frage könnte ich beantworten, werde es aber nicht tun. Denn wie es der Zufall möchte, kenne ich den Vater des Verfassers des Artikels und könnte mehr Informationen herauskitzeln. Es bleibt schon meine Entscheidung, für wen ich mich einsetze. Für all diejenigen, die noch immer glauben, ich würde aus dem Bauch heraus schreiben oder nur das, was ich denke, der könnte an den Anwalt herantreten und fragen, ob er Dr. Kleindeszner kennt, der bis 2019 Richter am LG Wels war. Die beiden haben nämlich gemeinsam studiert und sind während all den Jahrzehnten ziemlich oft bei den Gerichtsverhandlungen zusammengesessen. Aber es gibt ja Leute, die glauben alles zu wissen und erlauben sich eine Meinung über jemanden, ohne ihn zu kennen. So viel zu meinem Netzwerk!

@SK
Zum Beispiel, dass sie bei privaten Fragen nicht die PN-Funktion benutzen können *ironie off*
Auf die Frage gehe ich jetzt nicht ein, da ich viele davon beiläufig in den diversesten Threads bereits ausgeführt hatte und mich nicht wiederholen möchte. Wenn es Dich wirklich interessieren würde, kannst Du Dich ja auf die Suche machen. Zu Dr. Kirschner Senior würde mir auch was einfallen. Es geht um das Thema Interessenskonflikte. Aber das kommt vielleicht noch und betrifft nicht explizit ihn. Über eine Offenbarung eines anderen Welser Anwalts habe ich hingegen hier schon berichtet.

Und wenn Du schon dabei bist, Werbung für Anwälte zu machen, möchte ich dahingehend beschwichtigen, dass es genug schwarze Schafe unter der Anwaltschaft geben soll, die potentiellen Mandanten das Blaue vom Himmel versprechen, nur damit so viel Geld wie möglich in ihre Kanzlei reingespült wird.
Ein guter Freund von mir ist Sozialarbeiter und was der mir schon alles über Anwälte erzählt hat, ist ungeheuerlich. Landet ein Mandant im Häfen, kann es schon mal passieren, dass dieser haufenweise Visitenkarten vom Anwalt bekommt, nur damit er es unter den Häfingern verteilt. Je mehr durch ihn zu seinem Anwalt gehen, desto mehr Provision erhält er. Aber das nur als kleiner Beigeschmack. Auch ein "Star-Anwalt" ist unter ihnen, der sich nur allzu gerne der Mord-Fälle annimmt und sich gerne in den Medien sehen dürfte. Auch eine Art von Werbung. Mehr dazu aber ohnehin nur per PN.

Es ist hier teilweise schon interessant zu beobachten, dass bei einigen fachkundigen Beiträgen von Anwälten deren Angaben zu entnehmen sind, während sie das bei anderen Beiträgen unterlassen. Einige Mitglieder haben sich bei mir gemeldet, als sie sich an diesen Anwälten gewendet hatten, um von mir eine hoffentlich unentgeltliche Unterstützung zu erfahren. Vertiefen werde ich das aber nicht öffentlich. Zum Rest kann ich nur sagen, dass ich den Begriff "Mikrokosmos" vielleicht doch mit dem Adjektiv "scheinheilig" erweitern hätte sollen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

niklasbrunner
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von niklasbrunner » 29.01.2021, 12:17

Danke und was hilft mir das jetzt?

alles2
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 29.01.2021, 13:01

Eh nichts, was auch nicht die Absicht meines zweiten Beitrages war. Ebenso hat die Frage mit dem Thema nichts zu tun, was ich für schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht habe. Nebenzu verwundert es nicht weiter, dass ein noch aktiver Anwalt seinen Berufsstand in den höchsten Tönen lobt. Im ersten Posting habe ich Dir ohnehin schon alles geschrieben, was mir dazu eingefallen ist und bisher noch nicht erwähnt wurde. Schließlich hattest Du ja quasi eine weitere Meinung - überspitzt formuliert - eingefordert. Auf das Thema Schuldnerberatung und Ombudsmann bist Du eh nicht weiter eingegangen. Nur darauf, was Du nicht machen wirst.
Was Du als "Zwischen-die-Fronten-geraten-sein" interpretiert hast, wäre eigentlich ganz anders zu verstehen gewesen. Vielmehr wollte ich zum Ausdruck bringen, dass es hier gar nicht erwünscht sein könnte, dass man das niederschreibt, was man sich denkt. Hatte sogar extra einen Beleg dafür untergebracht. Derweil zielte Deine Frage genau darauf auf und nicht nur rein auf die gesetzliche Ebene. Man hätte es auch als "Ok, dann probiere ich es woanders" deuten können.
Nachdem ich im ersten Beitrag auch mein Netzwerk erwähnt hatte (von den Anwälten hier kommen laufend böse Unterstellungen), habe ich dazu im zweiten Beitrag mitunter weitere Informationen nachgereicht, was mit den Worten "So viel zu meinem Netzwerk!" eigentlich ganz klar kommuniziert wurde.

Solltest Du aber wirklich vor dem Richter landen, solltest Du meiner Meinung nach eine plausible Erklärung für Fragen wie:
Warum sind Sie für etwaige Böller nicht zum herkömmlichen Laden (z.B. Hofer) gegangen, sondern stattdessen zum Händler mit "Spezialausrüstung"?
Wenn man sich schon auf den Alkohol rausredet (es gelangt nicht selbstständig ins Körperinnere), kann durch die freie Beweiswürdigung des Gerichts ein Nachweis darüber durchaus dienlich sein. Je nach Verhältnis zum Alkohol selbst braucht man sich nicht wundern, wenn man eine gerichtliche Weisung zur Therapie ausfasst.
Und stimmt das mit dem Händler so, dann braucht man natürlich auch mit keiner Anzeige wegen Verleumdung oder sowas rechnen.
Mir ist schon klar, dass nicht jede Meinung jedem schmeckt. Wer zu seiner Verantwortung steht, sollte damit umgehen können. Ich bin jedenfalls kein Befürworter bspw. jener Randalierer, die zu Silvester durch Wien-Favoriten gezogen sind. Und wenn man dann doch erwischt wird, fängt die große Heulerei an und man sucht nach den unmöglichsten Ausflüchten oder Rechtfertigungen. Es bleibt dann immer die Frage der Glaubwürdigkeit.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von niklasbrunner » 29.01.2021, 14:49

Mir geht es hier hauptsächlich darum, wie ich bestmöglich aus dem hohen Sachschaden rauskomme.

Dabei ist meine Frage, ob ich als Schüler, der kein Einkommen hat. 100% des Sachschadens begleichen muss oder wie das laufen wird.

Für die bestmögliche Beratung nach dem Strafgesetz habe ich sowieso vor einen Anwalt hinzuzuziehen.

Die Böller habe ich da gekauft, weil Hofer generell keine Böller hat. Nichts im Bezug auf den Kauf der Böller ist gelogen, würde mir hier ja auch nichts bringen, versuche hier nicht vor euch gut dazustehen.

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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 29.01.2021, 15:13

Schon bei einer Schuldnerberatung gefragt? Wie sieht es beim Ombudsmann wegen einer eventuellen Mitverantwortung des Händlers aus?

Wenn etwaige Geschädigte sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben und sie oder deren Versicherung eine Geldforderung an Dich stellen, hat ein Strafverfahren keinen Einfluss darauf.

Achso, ja dann wird es wohl einen Grund haben, warum Böllern nicht bei diversen Lebensmittelhändlern oder Containern/Anhängern als Feuerwerkskörper-Standeln käuflich sind.

Was glaubst Du, wie oft wir es hatten, dass angeblich ein Freund betroffen ist und sich später herausstellte, dass es doch um den Fragesteller geht. Auch diverse Ausführungen wurden als widersprüchlich entlarvt und dann wurde es oft still um denen. Ist alles nicht böse gemeint, sondern wenn nach Meinungen und Erfahrungen gefragt wird, halte ich damit selten hinterm Berg.

Wenn Du eh kein Einkommen hast, meinst Du vielleicht eine angestrebte Verfahrenshilfe.
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Hank
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von Hank » 05.02.2021, 02:05

...Eltern haften für ihre Kinder - aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben... Am besten mit allen Geschädigten persönlichen Kontakt aufnehmen, Reue und guten Willen zur Wiedergutmachung zeigen, das hilft auch bei einem eventuellen Strafprozess...

alles2
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Re: Grobe Sachbeschädigung

Beitrag von alles2 » 05.02.2021, 11:13

In Anlehnung von § 15 Abs.3 PyroTG käme das nicht in Betracht, weil die Überlassung eines pyrotechnische Gegenstandes der Kategorie F4 an Volljährige unbeaufsichtigt erfolgen darf. In dem Alter dürfen sie auch schon alleine schießen und sich zu jeder Tages- und Nachtzeit draußen aufhalten. Mündige Minderjährige nach dem 14. Lebensjahr sind deliktfähig und für ihr Verhalten selbst haftbar.
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