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alles2
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Re: Bedrohung/Erpressung mit Bitcoin als Zahlungsmittel

Beitrag von alles2 » 24.01.2021, 18:00

Ein Paragraph ist als Ganzes zu sehen und von Unterschlagung kann nicht die Rede sein, wenn sich jemand etwas vorsätzlich angeeignet hat. In Deinem Fall wäre die Einstiegsfrage, ob der vermeintliche Hacker den Zugang zum Account durch Überwindung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems erlangt hat. Und wie hat das Opfer den Täter in Erfahrung gebracht? War das etwa ein Bekannter, der zufällig oder versehentlich an die Zugangsdaten gelangt ist?

Du könntest Dich zum Thema missbräuchliche Nutzung eines Online-Kontos hier einlesen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=15010&p=35286#p35269


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: Bedrohung/Erpressung mit Bitcoin als Zahlungsmittel

Beitrag von alles2 » 24.01.2021, 18:57

Du ziehst Absatz 3 heran, ohne dass die Kriterien einer Unterschlagung nach Absatz 1 erfüllt wären. Zudem zählt nicht der Wert, den es heute hätte, sondern der zum Tatzeitpunkt galt. Auch nicht, um wieviel die Beute damals oder heute verkauft wurde.

Nicht jede Form der Aneignung ist strafbar. Jeder ist selber schuld, wenn man ein schwaches Passwort benutzt. Wenn jemand das Passwort errät, stellt es noch lange keine Straftat dar. Es kommt darauf an, was man mit den gewonnenen Daten macht, was auch aus dem anderen Thread zu entnehmen ist. Die Drohung ist für mich nicht erkennbar. Vielmehr würde ich es als "Tauschgeschäft" betrachten. Selbst wenn beispielsweise der Straftatbestand der Erpressung nach § 144 StGB erfüllt wäre, ist es jetzt verjährt. Wäre ja Irrsinn, wenn man einen Delikt erst dann zur Anzeige brächte, sobald man den erlittenen Schaden nachtrauert, weil der Wert um das Zigfache gestiegen ist. Ebenso wenn man damals von einer Anzeige abgesehen hatte, weil es finanziell "eh um nix geht". Nur weil damalige 100 BTC heute was anderes sind, kann man sich nur darauf berufen, wenn die Tat auch in der heutigen Zeit begangen wurde.
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