Wer haftet für Unterschrift im Vertrag

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Wer haftet für Unterschrift im Vertrag

Beitrag von Interessierter » 14.01.2021, 07:37

Wir arbeiten seit Jahren für einen Unternehmer, der uns immer wieder Kunden bringt. Jetzt haben wir einen Fall, bei dem dieser Unternehmer den Auftrag an uns selbst unterschrieben hat, da es schnell gehen musste. Wir haben daraufhin unsere Leistung erbracht, jetzt zahlt der Kunde nicht. Haftet jetzt der Unternehmer für den Vertrag den er uns unterschrieben hat? Adressiert ist der Vertrag an den Kunden, unterschrieben vom Unternehmer. Oder ist der Vertrag dadurch ungültig und wir bleiben auf den Kosten sitzen?



alles2
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Re: Wer haftet für Unterschrift im Vertrag

Beitrag von alles2 » 14.01.2021, 13:28

Unter normalen Umständen ist der Vertrag zwischen Euch und dem Kunden gültig und gegen ihn einklagbar, wenn der Kunde das Unternehmen bevollmächtigt hat, diesen zu unterschreiben. Ein Vermerk wie "in Vertretung" (i.V.) vor der Unterschrift wäre von Vorteil, wobei die mündliche Abklärung und Einweihung ebenso ausreicht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Interessierter
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Re: Wer haftet für Unterschrift im Vertrag

Beitrag von Interessierter » 14.01.2021, 13:32

Sehr gut ! vor der Unterschrift steht i.A.
Danke für die Antwort !

alles2
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Re: Wer haftet für Unterschrift im Vertrag

Beitrag von alles2 » 17.01.2021, 16:16

Weil ich per PN gefragt wurde, wo die Information drinnen stehen soll, und für jene, die es genauer wissen wollen, dem sei auf das 22. Hauptstück der ABGB ab § 1002 (Bevollmächtigungsvertrag) verwiesen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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