Hallo zusammen,
Ich habe eine Wohnung gekauft, Übergabe erfolgt an einem festgelegtem Tag. Lt. Kaufvertrag ist die Wohnung besenrein zu übergeben. Wie gehe ich vor sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Wohnung nicht leer geräumt sein. Darf ich die Wohnung ausräumen (lassen), muss ich die Möbel, etc. einlagern oder kann ich diese entsorgen.
Bitte um Unterstützung, Danke vorab!
BG
David
Räumung Wohnung
Re: Räumung Wohnung
Der unterschiedlich ausgelegte Begriff "besenrein" hat nichts mit den Möbeln zu tun. Es kann schon reichen, wenn der Boden vom Schmutz befreit ist. Was habt Ihr den mündlich über die Möbeln vereinbart? Steht im Kaufvertrag sowas wie "geräumt von eigenen Fahrnissen" oder "gekauft wie gesehen" oder finden sich andere Hinweise, dass diese miterworben wurden?
Auf jeden Fall solltest Du den Verkäufer wegen den Möbeln oder auch anderer Sachen fragen. Man sollte ihm natürlich die Gelegenheit zur Abholung geben, sollte er der Räumung nicht fristgerecht nachgekommen oder diese einfach nur vergessen worden sein. Daher würde ich noch mit dem Entsorgen warten, während das Einlagern kein Problem darstellen sollte.
Auf jeden Fall solltest Du den Verkäufer wegen den Möbeln oder auch anderer Sachen fragen. Man sollte ihm natürlich die Gelegenheit zur Abholung geben, sollte er der Räumung nicht fristgerecht nachgekommen oder diese einfach nur vergessen worden sein. Daher würde ich noch mit dem Entsorgen warten, während das Einlagern kein Problem darstellen sollte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Räumung Wohnung
Freirämen der eigenen Fahrnisse ist vereinbart. Besprochen und mündlich zugesagt wurde natürlich, dass er alles fristgerecht erledigt. Die ganze Wohnung ist jedoch vollgestellt, das heißt freiräumen und auch entsorgen ist mit großem (finanziellem) Aufwand verbunden.
Für diesen Fall wird auch ein Teil des Kaufbetrages auf einem Treuhandkonto bis zur beidseitigen Vertragserfüllung zurückgehalten.
Ich denke jedoch, dass ich nicht einfach ein Unternehmen mit der Räumung auf Kosten des Verkäufers beauftragen kann
Für diesen Fall wird auch ein Teil des Kaufbetrages auf einem Treuhandkonto bis zur beidseitigen Vertragserfüllung zurückgehalten.
Ich denke jedoch, dass ich nicht einfach ein Unternehmen mit der Räumung auf Kosten des Verkäufers beauftragen kann

Re: Räumung Wohnung
Du solltest dem Verkäufer nachweislich eine angemessene und realistische Frist setzen (üblicherweise 2 Wochen), bis wann der Mangel behoben werden soll, da ansonsten die Entrümpelung von Dir in Auftrag gegeben werden würde und ihm die Kosten in Rechnung gestellt werden würden. Ebenso jene, die durch den "Einzugsverzug" entstanden sein könnten. Auch hier nicht vergessen, dass vorher alles genauestens (bildlich) zu dokumentieren ist, was vom ihm zu beseitigen gewesen wäre.
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Re: Räumung Wohnung
Vielen Dank für die Antworten! Hilft mir schon mal weiter....
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