Schönen Tag,
ich bin österreichischer Arbeitnehmer und betreibe privaten Börsenhandel mit ausländischen Finanzinstrumenten (Aktien und ETF) bei ausländischen Brokern. Dieses Jahr habe zudem mit folgenden Finanzinstrumenten gehandelt (ebenfalls Ausland):
1) Futures (Terminbörse)
2) Optionen (Terminbörse)
3) CFDs
4) Forex (Fremdwährungen)
5) Kryptowährungen
Gewinne aus nicht verbrieften Derivaten (Futures, Optionen, CFDs) ohne freiwilligen Steuerabzug, sowie Gewinne aus Forex- und Kryptowährungshandel sind sonstige tarifsteuerliche Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ihre Erfassung erfolgt im entsprechenden Feld 857 des Formulars E1kv (Beilage zu E1).
Aus den Gesetzestexten ist für mich nun nicht ganz klar ersichtlich, ob und wie vertikale Verluste bei diesen Instrumenten gegenrechbar sind. Meine Schlussfolgerung ist, dass dies innerhalb der unter Punkt 1-4 angeführten Instrumente der Fall ist (kein gegenteiliger Hinweis in §27 EStG Abs.8 Z.1 und 3). Bei Kryptowährungen handelt es sich um Spekulationsgewinne bzw. -verluste (bei Haltedauer < 1 Jahr) und eine vertikale Verlustrechnung gegenüber den anderen angeführten Instrumenten ist nicht möglich (§31 EStG).
Ankaufs- und Verkaufsspesen sowie Werbungskosten können bei tarifsteuerlichen Einkünften berücksicht werden. Zusammenfassend ein einfaches Beispiel:
Jahresgewinne/verluste:
1) Futures: 500
2) Optionen: -100
3) CFDs: -300
4) Forex: 1000
5) Kryptowährungen: -100
An- und Verkaufsspesen: -180
Werbungskosten (Echzeitkursabos): -120
Gesamtjahresgewinnermittlung:
500
-100
-300
1000
----
1100
-180
-120
----
800
Im Feld 857 wäre somit ein Gewinn von 800 zu erfassen.
Sind meine diesbezüglichen Annahmen richtig oder habe ich da etwas falsch interpretiert bzw. nicht in Betracht gezogen?
Über eine Stellungsnahme würde ich mich freuen.
Bg Franz
Sonstige tarifsteuerliche Einkünfte aus Kapitalvermögen - Gewinnermittlung (Formular E1kv Feld 857)
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- Registriert: 19.08.2009, 21:26
Re: Sonstige tarifsteuerliche Einkünfte aus Kapitalvermögen - Gewinnermittlung (Formular E1kv Feld 857)
Im Regierungsprogramm hat man festgeschrieben, dass die KeSt auf grüne Anlagen / Aktien fallen soll. Bei der Erhöhung der NoVa für KFZ hat man relativ schnell reagiert. Frage einmal den Finanzminister Blümel - Kurz - Kogler warum sie mit dieser Einführung säumig sind.
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