Hallo zusammen,
ich finde hierzu im Internet leider keine eindeutige Aussage. Kann hier jemand eine unmissverständliche Erklärung geben?
Ist der Bundespräsident in Österreich nur durch strafrechtliche Immunität geschützt, oder auch durch zivilrechtliche Immunität?
In Deutschland findet man das recht rasch. Dort ist definitiv immer nur von strafrechtlicher Immunität zu lesen.
Vielen Dank im Voraus!
Bundespräsident AT: Auch zivilrechtliche Immunität
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- Registriert: 18.07.2020, 10:21
Re: Bundespräsident AT: Auch zivilrechtliche Immunität
Eigentlich ist es auch in Österreich recht eindeutig:
https://www.jusline.at/gesetz/b-vg/paragraf/artikel63
Dort ist die Rede von "behördliche Verfolgung". Geht eine Klage nur von einer natürlichen Person aus (Zivilrecht), ist es davon freilich nicht umfasst.
https://www.jusline.at/gesetz/b-vg/paragraf/artikel63
Dort ist die Rede von "behördliche Verfolgung". Geht eine Klage nur von einer natürlichen Person aus (Zivilrecht), ist es davon freilich nicht umfasst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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