Wohnungsverkauf

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JUSLINE
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Wohnungsverkauf

Beitrag von JUSLINE » 06.06.2002, 15:25

Kann man eine überschuldete (Kaufpreis ist geringer als Schulden) Wohnung "normal" verkaufen oder geht das nur über eine Versteigerung?

Wird die Wohnung für den neuen Besitzer "schuldenlos" im Grundbuch übergeben und dem alten Besitzer gesagt: "So, Sie schulden uns noch Geld, das wars"?

Können die Gläubiger einen Verkauf verhindern?

Bitte um Info!




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JUSLINE
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RE: Wohnungsverkauf

Beitrag von JUSLINE » 07.06.2002, 08:36

freilich können sie die Wohnung "normal" verkaufen. In der Praxis läuft dies so ab, dass mit dem Kaufpreis die Verbindlichkeiten gegenüber den pfandrechtlich besicherten Gläubigern getilgt werden und diese dann Löschungserklärungen zur lastenfreien Eigentumseinverleibung ausstellen. Wenn der vereinbarte Kaufpreis dazu nicht ausreicht, haften natürlich Sie für die restlichen Schulden. In welcher Form allerdings der Vertrag genau abgewickelt wird, bedarf einer Absprache mit den Gläubigern.


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