kaufanbot verbindlichkeit

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kaufanbot verbindlichkeit

Beitrag von JUSLINE » 31.05.2002, 08:07

stehe gerade vor dem kauf einer eigentumswohnung. die finanzierung wird geschlossen aber eben ist es noch nicht soweit (voraussichtlich in ein paar tage). der makler behauptet wenn ich seinem kaufanbot am ende händisch den satz hinzufüge

"gilt nur in verbindung mit gelungener finanzierung"

dann entstehen keine verbindlichkeiten und keine kosten welcher auch immer art weder für mich noch für den verkäufer, wenn ich durch nicht zu stande kommen der finanzierung die wohnung nicht kaufen will (kann).

anmerkung: ich und der verkäufer würden das kaufanbot freilich unterschreiben müssen, damit die wohnung nicht weiter vermittelt wird (reservierung).

danke schön im voraus

friedrich



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RE: kaufanbot verbindlichkeit

Beitrag von JUSLINE » 03.06.2002, 10:19

wenn Sie denn Satz anfügen und beide Teile sind damit einverstanden, dann wird das Anbot nur wirksam, wenn die Bedingung (Finanzierung) eintritt


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