
Wer ist nun der Eigentümer?
Aus meiner Sicht fallen Investitionen, die ich auf meine Kosten ohne Zustimmung der Eigentümer auf Allgemeinflächen tätige, in das Eigentum der Wohnungseigentümerschaft, oder?
2. Dieser Wohnungseigentümer hat wiederum eigenmächtig eine Firma beauftragt, die besagte Stiege zu verbreitern und hat die Firma bereits mit Grabungen begonnen. Unter Beiziehung der Polizei musste die Firma die Arbeiten einstellen und die Löcher wieder schließen.
Wer haftet für den Schaden? Die Firma, da sie einfach auf Antrag eines Eigentümers begann ohne mit der Hausverwaltung Rücksprache zu halten?