Ein Tipp wäre: § 16 Urlaubsgesetz (UrlG). Die Voraussetzungen sind aber leider sehr eng. Aber dafür wäre die Freistellung sogar bezahlt (so genannte "Pflegefreistellung"). Anderer Tipp: Falls für Ihr Arbeitsverhältnis ein Kollektivvertrag gilt, in diesem nachsehen. Da finden sich oft verschiedene bezahlte Freistellungsansprüche.
Daneben gibt es noch die (unbezahlte) ein- bis dreimonatige Pflegekarenz (§ 14c AVRAG) oder Pflegeteilzeit (§ 14d AVRAG). Für allerschwerste Erkrankungen käme die (ebenfalls unbezahlte) Familienhospizkarenz in Frage (§§ 14a, 14b AVRAG) in Frage (bei Erwachsenen allerdings nur in Form der Sterbebegleitung).
Wahrscheinlich bin ich mit meiner Antwort schon zu spät, aber für den Fall, dass Sie es wieder mal brauchen sollten!
Suche Gesetz für: Unbez Urlaub/Schwiegertochter krank
RE: Suche Gesetz für: Unbez Urlaub/Schwiegertochter krank
Noch ein Hinweis: Bei längerer Pflegebedürftigkeit besteht die Möglichkeit, als Pflegende/r ein "Pflegegeld" zu beantragen. Zuständig ist dafür in der Regel die Pensionsversicherungsanstalt, dh es kommt darauf an, welcher Pensionsversicherung die zu pflegende Person angehört (zB PVA, BVA, SVA Gewerbe).
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 64 Gäste