Kreditinhaber vs. Liegenschaftseigentümer

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emmaw
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Kreditinhaber vs. Liegenschaftseigentümer

Beitrag von emmaw » 05.04.2007, 17:23

Mein Betreff klingt vielleicht etwas verwirrend, da die ganze Geschichte leider auch etwas verwirrend ist.

Der Vater eines guten Freundes hatte einst ein Haus gebaut, es waren viele Schulden da - leider ist er gestorben und seiner Frau und den beiden Söhnen sind neben dem Haus auch noch die Schulden geblieben. Ein Sohn hatte schon eine eigene Wohnung, den 2. Sohn (meinen Freund) hat seine Mutter überzeugt, im Haus das Dachgeschoß auszubauen und sie bleibt im unteren Geschoß und sie werden sich alle Kosten aufteilen. Durch den Ausbau kamen noch mehr Schulden dazu aber man einige sich, dass die Mutter den größten Teil der Raten bezahlt - diese Raten gingen auch auf den Namen der Mutter. Ihr gehörte immer die Hälfte, seit dem Tod ihres Mannes von der anderen Hälfte dann noch ein Drittel. Mein Freund un sein Bruder teilen sich den Rest.

Leider stellte sich heraus, dass die Mutter eine falsche Schlange ist und - wie weiß ich nicht genau - meinen Freund dazu gebracht hat, die Kreditrate von ihrem Namen auf seinen umschreiben zu lassen, angeblich gäbe es da bessere Konditionen oder was auch immer. Aber sie hat trotzdem weiterhin einen Teil der Rate bezahlt, es ging halt nur über den namen meines Freundes. Im Grundbuch gehören ihr aber weiterhin 80% des Hauses, sie hat ihm eigentlich keinerlei Sicherheit als Ausgleich dafür geboten, dass er offiziell die ganze Rate übernimmt. Es gab viele Probleme, und jetzt ist die Mutter ausgezogen und bezahlt nichts mehr von der Rate, obwohl sie das die letzten 5 jahre getan hat - auch, als der Kredit schon auf meinen Freund geschrieben war. Und jetzt sitzt mein Freund da, ihm gehört eigentlich nichts, dafür darf er aber rund 1500 Euro monatlich an Raten zurückzahlen - was er nicht kann.



Meine generelle Frage: hat er rechtlich irgendeine Möglichkeit, das alles als sittenwidrig zu erklären? Es kann doch nicht gerecht sein, dass seiner Mutter 80% des Hauses gehören, er aber die komplette Rate bezahlen muss! Mir ist schon klar, dass er die Kreditrate unterschrieben hat, aber sie hat ja auch versichert, immer einen Teil zu übernehmen und hat das jahrelang auch getan - und man muss ja auch nicht davon ausgehen, dass es die eigene Mutter nur darauf anlegt, einem das Leben zu zerstören und sich aus irgendwelchen perfiden Gründen dann ins Fäustchen lacht.



Wir überlegen auch, einen Anwalt hinzuzuziehen - würde das etwas bringen? Nach welchen Spezielgebieten müssten wir uns umschauen (passt das ins Liegenschafstrecht? Oder welche andere Sparte?).



Ich hoffe sehr, irgendjemand hat Gedanken hierzu und kann uns vielleicht ein bisschen weiterhelfen - ich hab wirklich schon Angst er tut sich etwas an, da er weder ein noch aus weiß und fast zugrunde geht an dem Gedanken, was seine eigene Mutter da tut ...



MEMIL
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kreditinhaber vs. Liegenschaftseigentümer

Beitrag von MEMIL » 07.04.2007, 09:43

Hallo Emma! Dein Betreff klingt stellenweise wirklich verwirrend, aber wir werden das Thema schon auf den Punkt bringen. Nur eine Pikanterie kann ich nicht beiseite lassen: Wenn du meinst dass die Mutter deines Freundes „eine falsche Schlange“ ist, willst du meinen dass sie „eine echte Schlange“ ist. Falsche Schlangen sind gute, liebe Schlange, weil zum Begriff „Schlange“ der Bosheit gehört. Also, einigen wir uns dass die Frau eine „echte Schlange“ in übertragenem Sinne ist.

Nun, Spaß bei Seite, klar kann ihm hier ein Rechtsanwalt sehr gut helfen. Meiner Meinung nach, wird man hier die Vereinbarung nicht als sittenwidrig rückgängig machen können. Das ist aber auch nicht notwendig. Es reicht vollkommen eine Feststellungsklage, wo die tatsächlichen Verhältnisse hergestellt werden und die „echte Schlange“ ihren Anteil der Pflichte zur Zahlung der Rate übernimmt.

Da braucht dein Freund nicht unbedingt einen Rechtsanwalt der sich mit Liegenschaft beschäftigt, sondern lediglich einen Rechtsanwalt der sich mit Schuldenrecht (oder einfach allgemeine Zivilrechtssache) arbeitet. Da gibt es sehr viele. Ich kann dir, falls du von keinem Bekannter einen Namen hast, die Webseite der Rechtsanwaltkammer (Wien, wenn dein Freund in Wien zu Hause ist, sondern die Bundesländer haben auch Webseiten für die dortige Rechtsanwaltskammer) zu besuchen, wo dir sicher eine Liste mit Namen angeboten wird. Ich empfehle ihm sich vorher über die voraussichtliche Kosten zu informieren, weil abgesehen von der Anwaltstarif (der an sich schon flexibel ist) rechnen Anwälte ihre Honorare auch nach anderen Kriterien (Kanzleiausgaben die für einige günstiger sind, für andere schon teurer, usw.). Die Kosten, die fix sind, sind nur die reine Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren, Schriftsätze an das Gericht, usw.).

Alles Gute,

MEMIL


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